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Sozialpolitik

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"Kompromiss oder Scheitern - Regelsatzverhandlungen mit zweifelhaftem Ausgang"
Bericht über die Diskussionsveranstaltung am 2. März 2011

Vor allem Fachleute besuchten die Diskussion über das Ergebnis der Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag über die Höhe der Regelsätze, zu der die Fraktion am 2. März eingeladen hatte. Alle waren sich einig, dass der - letztlich ohne Beteiligung der Grünen - gefundene "Kompromiss" allen Beteiligten noch viel Kopfzerbrechen bereiten wird.
Lesen Sie hier den vollständigen Veranstaltungs-Bericht.


Bürgerschaftsdebatte am 24.2.2011 zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke
"Regelsätze im SGB XII armutsfest und bedarfsgerecht festsetzen!"

In der Februar-Sitzung der Bürgerschaft haben uns natürlich auch die aus unserer Sicht gescheiterten Hartz IV-Verhandlungen des Berliner Vermittlungsausschusses beschäftigt.
Den Dringlichkeitsantrag der Linken konnten wir nicht mittragen. Auch wir setzen uns für eine Höhe des Regelsatzes von 420 Euro ein. Die Forderung der Linken, dass Bremen auf Landesebene "die Hilfe zum Lebensunterhalt" nach § 28 Abs.2 SGB XII und die "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" auf 420 Euro anheben soll, während alle anderen Grundsicherungsempfangenden nach SGB II darauf hoffen müssen, dass die Bundesebene ebenfalls anhebt, ist ein zutiefst ungerechte.
Wir können doch nicht Alten und Erwerbsgeminderten, die Anspruch auf Unterstützung haben, 420 € zum Lebensunterhalt zahlen - während alle anderen Grundsicherungsempfangenden aber nur 364 € bekommen!
Lesen Sie hier meinen vollständigen Redebeitrag in der Bürgerschaftsdebatte dazu.


"Regelsätze transparent und fair berechnen, Bildung und Teilhabe auch von Kindern und Jugendlichen sichern!" (Dringlichkeitsantrag, Drs.-Nr. 17/1559)

Im Oktober 2010 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Neuregelung der Hartz IV-Sätze vorgelegt, demzufolge der Regelsatz für Erwachsene um 5 Euro erhöht werden soll, der Regelsatz für Kinder nach der innewohnenden Logik sogar abgesenkt werden müsste, nun aber gleich bleibt. Stattdessen kommt ein so genanntes "Bildungspaket". Dieser Gesetzentwurf ist das Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte: statt "transparent, fair, zukunftsorientiert" ist er undurchsichtig, unsozial, rückwärtsgewandt. Zusammen mit unserem Koalitionspartner, der SPD, wenden wir uns aufs Schärfste gegen dieses Paket und wollen dem Senat für die Verhandlungen im Bundesrat neun Punkte mitgeben. Dazu gehört auch die Einführung von Mindestlöhnen zur Armutsvermeidung.
Lesen Sie hier unseren vollständigen Dringlichkeitsantrag.


Menschenwürdiges Leben heißt Sicherung der soziokulturellen Teilhabe

Ein Statement von Horst Frehe vom 28.9.2010

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 muss die Höhe der Grundsicherung neu festgesetzt werden. Davon war auch auf dieser Website mehrfach die Rede. Die Bundesregierung hat nun erstmals Konkretes vorgelegt, wie sie den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung nachkommen will. Die Bundesregierung nennt das von ihr beschlossene Paket "Transparent, fair, zukunftsorientiert" - meiner Ansicht nach wäre passender die Bezeichnung: "Undurchsichtig, unsozial, rückwärtsgewandt".
Darüber hinaus zeigt die Bundesregierung mit dem nun veröffentlichten Gesetzentwurf und ihren sonstigen Absichtserklärungen, dass sie allein mit dem Ziel handelt, die Neuregelung solle doch so gerade noch vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert werden. Es geht ihr mitnichten darum - und das kann und muss unserer Ansicht nach das Ziel des politischen Handelns sein -, allen Menschen, die das aus eigener Kraft nicht schaffen, soziale Teilhabe und damit das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.
Lesen Sie hier im grünen Newsletter mein ausführliches Statement dazu, was die Bundesregierung vor hat und was mein Kollege im Bundestag Markus Kurth und ich daran kritisieren.


10.9.2010 BAgIS ändert ihre Kürzungspraxis

Langes und beharrliches Nachfragen lohnt sich (siehe auch die Kleine Anfrage "Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende sichern!"):
Jetzt habe ich als sozialpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion zusammen mit meinen KollegInnen erreicht, dass die Bundesagentur für Arbeit ihre Verwaltungspraxis im Sanktionsfall ändert. Allen Arbeitslosen, denen aufgrund von Sanktionen das Arbeitslosengeld II um mehr als 30 % gekürzt wird, soll die BAgIS nun grundsätzlich Lebensmittelgutscheine anbieten. Außerdem sollen die Miete direkt an den Vermieter und Zahlungen für Strom und Gas direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung der grünen Bürgerschaftsfraktion dazu.


Senatsantwort zur Kleinen Anfrage "Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende sichern!" (Drs. 17/633) liegt vor

Aus der Senatsantwort geht hervor, dass allein im Januar 2010 - weiterreichende, belastbare Zahlen konnten nicht vorgelegt werden - in 203 Bedarfsgemeischaften auch Kinder und Jugendliche von verhängten Sanktionen der BAgIS betroffen waren. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales weist in ihrer Antwort darauf hin, dass sie unsere Kleine Anfrage zum Anlass genommen habe, "die BAgIS auf eine rechtskonforme Umsetzung der Ausführungsbestimmungen hinzuweisen." Die vollständige Antwort des Senats finden Sie hier und meine Kritik an der Haltung des Senats finden Sie in meiner Pressemitteilung dazu hier.

Frage in der Fragestunde zur Neufestsetzung der Regelleistungen in der Augustsitzung der Bürgerschaft

Seit dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts im Februar, das besagt, dass die Regelsätze für das ALG II und das Sozialgeld verfassungswidrig sind, bleiben wir konsequent am Thema dran.
Im April 2010 hatte die Bürgerschaft unseren grün-roten Antrag dazu "Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen!" verabschiedet. Nun habe ich in der Augustsitzung der Bürgerschaft mit meiner Frage in der Fragestunde "Neufestsetzung der Regelleistungen" nachgehakt. Die Frage finden Sie hier.

Kleine Anfrage "Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende sichern!" vom 15.6.2010

Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) hat in der Vergangenheit immer wieder ALG II-Beziehenden alle Bezüge gestrichen. Damit hat sie die Menschen in Gefahr gebracht, ihre Wohnung zu verlieren, nichts mehr zu essen zu haben, oder ohne Strom und Licht existieren zu müssen. Das hat jetzt das Sozialgericht Bremen für verfassungswidrig erklärt. Zusammen mit meiner Kollegin, der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Fraktion, Silvia Schön, will ich nun mit einer Kleinen Anfrage an den Senat erfahren, wie viele Menschen dieses verfassungswidrige Vorgehen der BAgIS tatsächlich getroffen hat und welche Konsequenzen es hatte.
Die vollständige Kleine Anfrage lesen Sie hier.

BAgIS muss Existenzgrundlage sichern

Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS) darf Leistungs-berechtigten nicht alle Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch II ersatzlos streichen, wenn diese gegen Auflagen der Behörde verstoßen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Bremen hervor. Die Grünen fordern die BAgIS nun auf, sämtliche Fälle, in denen das Arbeitslosengeld II vollständig entzogen wurde, zu überprüfen. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Es darf nicht sein, dass die Behörde wissentlich dafür sorgt, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Und es darf nicht sein, dass die BAgIS mit dem völligen Entzug der Unterstützungsleistungen dazu beiträgt, dass Menschen nichts zu essen haben oder Wasser und Strom abge-stellt werden", so Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Die Grünen wollen jetzt in einer Kleinen Anfrage vom Senat wissen, in wie vielen Fällen in Bremen die Zahlung des Arbeitslosengeldes II vollständig und ersatzlos eingestellt wurde. Auch wollen sie wissen, ob und wie viele Leistungsbeziehende durch dieses Vorgehen der BAgIS wohnungslos geworden sind, weil die Vermietenden von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht wegen ausstehender Mietzahlungen Gebrauch gemacht haben. Die ersatzlosen Kürzungen würden nach Ansicht der Grünen vor allem Kinder treffen. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder hungern und darunter leiden müssen, dass ein Elternteil mehrfach seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der BAgIS nicht eingehalten hat oder angemessene Arbeitsmöglichkeiten nicht antritt oder ablehnt. Deshalb wollen wir wissen, ob und welche Personen, die mit den Leistungsbeziehenden in einem Haushalt leben, von diesen Kürzungen betroffen waren", so Horst Frehe.
Die vollständige Kleine Anfrage lesen Sie hier…

Regelsätze an tatsächliche Bedürfnisse anpassen und eigenen Kinderregelsatz schaffen

Kurzbericht aus der Bürgerschaftssitzung (Landtag) vom 21. / 22. April 2010:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelleistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber muss das bis Jahresende neu regeln. Bremen soll nun im Bund darauf dringen, zur Berechnung der Grundsicherungsregelsätze eine unabhängige Kommission u.a. mit VertreterInnen der Länder und Wohlfahrtsverbände einzusetzen.
Erforderlich sind die transparente Berechnung und die Anpassung der Regelsätze an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen. Dafür muss die aktuelle Verbrauchsstichprobe einbezogen werden. Es muss klargestellt werden, dass die Regelsätze künftig an die Verbrauchspreisentwicklung angepasst werden. Nicht zuletzt ist ein eigener Kinderregelsatz nötig, mit dem der tatsächliche Bedarf für die unterschiedlichen Altersgruppen und insbesondere die erforderlichen Bildungsaufwendungen angemessen berücksichtigt wird. Das sieht ein Antrag vor, den der Landtag auf grüne Initiative beschlossen hat.
Den vollständigen Antrag lesen Sie hier…
Dazu Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Grünen: "Die bisher geübte Praxis, die Höhe des Regelsatzes festzusetzen und dann so lange herum zu rechnen und zu manipulieren, bis der gewünschte Betrag herauskommt, darf nicht mehr stattfinden! Die Grundsicherung muss ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Sie darf nicht Armut erzeugen, die einen großen Teil der Gesellschaft ausschließt", so der sozialpolitische Sprecher Horst Frehe in der Debatte. Er betonte zudem, dass insbesondere Aufwendungen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, stärker berücksichtigt werden müssten. Beispielsweise müsste das Stadtticket und auch der Kino- oder Theaterbesuch im Regelsatz enthalten sein. "Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Pauschalierungen für längerfristige Anschaffungen wie Fernseher, Handy oder Waschmaschine in den Regelsatz eingerechnet werden sollten. Es ist völlig lebensfremd, davon auszugehen, dass von der Grundsicherung hierfür etwas gespart wird, um die Reparatur oder Neuanschaffung aus dem Angesparten zu bezahlen."
Der grüne Sozialpolitiker wies entschieden das Ansinnen der FDP zurück, z.B. Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Fernseher nicht mehr zum notwendigen Bedarf zu zählen. "Wenn der Fernseher als Informationsmedium für überflüssig gehalten oder die Waschmaschine verweigert wird, so dass Grundsicherungsbeziehende teure Waschsalons aufsuchen müssen, so ist das keine angemessene Teilhabe. Eine solche populistische Diskussion dient nur dazu, Vorurteile zu schüren", unterstrich Horst Frehe.

Linke wiederholt alte Anträge!

Der rotgrüne Senat hat einen umfassenden Armutsbericht "Lebenslagen in Bremen" im Herbst 2009 vorgelegt. Darin sind neben einer differenzierten Darstellung der Armutsrisiken, -ursachen und -folgen auch zahlreiche Vorschläge für eine konsequente Politik gegen Armut enthalten.
Die Linke hatte bereits zuvor einen Masterplan gegen Armut gefordert, der vom Parlament mit der Begründung abgelehnt wurde, das ein auf dem Armutsbericht basierendes Konzept konkreter Maßnahmen mehr bringen würde als ein sich in Allgemeinheiten verlierender ‚Masterplan'.
Nachdem der Armutsbericht dem Parlament vorgelegt wurde, hat die Bürgerschaft den Senat auf Antrag der rotgrünen Koalition aufgefordert, hierzu ein Konzept zur Armutsbekämpfung in Bremen vorzulegen. Hierzu hat er noch bis Mai Zeit.
Dennoch wiederholt Die Linke ihre Forderung nach einem ‚Masterplan', der keinerlei zusätzliche Qualität zu dem bereits mit rot-grüner Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossenen Antrag bringen würde. Ein solches Vorgehen nimmt die eigenen Beschlüsse der Bürgerschaft nicht ernst und ist auf bloßen Populismus ausgerichtet, anstatt konkrete Maßnahmen zur Armutspolitik anzuregen.
Dazu habe ich meine beiden Reden in der Bürgerschaft zum ‚Armutsbericht' und zum Antrag der Linken ‚Armutsbekämpfung' eingestellt

"Gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit - Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung"

Aktuelle Stunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 24. Februar 2010

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit von Hartz-IV-Regelsätzen und der nachfolgend von Guido Westerwelle losgetretenen unsäglichen Debatte um "spätrömische Dekadenz" von Menschen am untersten Einkommenslevel bzw. bei Transferleistungsbeziehern, haben wir von der grünen Bürgerschaftsfraktion eine Aktuelle Stunde in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) beantragt. Unter dem Titel "Gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit - Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung" habe ich in dieser Aktuellen Stunde zwei Reden gehalten.
Zum einen bin ich auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts eingegangen:
"Es ist verfassungswidrig - weil es die Menschenwürde nach Art. 1 und das Sozialstaatsgebot in Art. 20 unseres GG verletzt - wenn die Höhe der Grundsicherung, die der Staat zahlt, ausschließlich nach den fiskalischen Auswirkungen oder nach Überlegungen zum Lohnabstandsgebot bestimmt wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nicht nur das tatsächliche physische Existenzminimum (also genug zu essen und ein Dach über dem Kopf) abdecken, sondern auch die kulturelle und soziale Teilhabe."
Im Weiteren setze ich mich damit auseinander, wie unfair die Unterstellung ist, dass Arbeitsuchende und "Aufstocker" nicht leistungsbereit und unmotiviert seien.
Schließlich zeige ich einige der Hindernisse auf, die Menschen in den Weg gestellt werden, die ihre Arbeit verloren haben und entweder körperlich angegriffen sind, oder deren Abschlüsse nie anerkannt worden sind, deren Namen einen Klang haben, der ihrem beruflichen Werdegang massiv im Weg steht oder für die schon rein statistisch gar nicht genug Arbeitsplätze vorhanden sind.
Lesen Sie die vollständige Rede dazu, was die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts besagt hier...
Zum anderen habe ich mich mit der Haltung - und einem Antrag - der FDP auseinander gesetzt, die einen "Kurswechsel" fordert, statt "weiterhin ein unbeschwertes Leben auf Kosten der arbeitenden, leistungsbereiten und die Steuerlast tragenden Teile der Bevölkerung zu versprechen". Dieser Kurswechsel riecht danach, im braunen Sumpf zu fischen.
Deshalb frage ich danach, was bzw. wer eigentlich mit der behaupteten "fehlenden Leistungsbereitschaft" gemeint ist:
"Damit meinen Sie sicher nicht diejenigen, die von den Dividenden ihrer ererbten Kapitalien leben und es nicht mehr nötig haben zu arbeiten? Sie meinen doch eher diejenigen, die nach 20 Jahren schwerer Lohnarbeit ihren Job verloren haben, weil wenig "leistungsbereite" oder auch nur inkompetente Manager das Unternehmen an die Wand gefahren haben?"
Im Weiteren setze ich mich mit dem immer wieder zitierten "Lohnabstandsgebot" auseinander und frage danach, welche Konsequenzen es haben muss, nämlich die Einführung eines Mindestlohns.
Lesen Sie meine vollständige Auseinandersetzung mit der FDP hier und das Bürgerschafts-Protokoll der Aktuellen Stunde lesen Sie hier .

Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und aus der aktuellen Debatte um die Neuberechnung der Regelsätze, haben meine Fraktion und ich heute einen Antrag in der Bürgerschaft gestellt:
Unter dem Titel "Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen!" fordern wir den Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass eine Kommission zur Reform der Regelleistungsberechnung eingesetzt wird, an der neben dem Bund und den Ländern auch der Deutsche Verein, die Betroffenenvertretungen und die Wohlfahrtsverbände beteiligt sind und dass bei der - transparenten! - Neuberechnung u.a. Bildungsausgaben, soziale Teilhabe und die allgemeine Preissteigerung berücksichtigt werden.

Den vollständigen Antrag finden Sie hier.

Unabhängige Kommission soll Regelsätze berechnen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 ein mit Spanung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze gesprochen hat, haben wir von der grünen Bürgerschaftsfraktion kurzfristig zu einer Diskussionsveranstaltung am 16. Februar eingeladen. Unter dem Titel "Bundesverfassungsgericht und die Grundsicherung: Wie geht's (in Bremen) weiter?" stellten sich

Martin Lühr, unabhängige Beratungsstelle agab e.V.
Christoph Wündrich, Richter am Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen
Gertrud Janzer-Bertzbach, Vertreterin des Sozialressorts
Moderation: Horst Frehe, Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

der Diskussion.
Lesen Sie hier den vollständigen Bericht
Sie finden den Bericht auch über die Website der grünen Bürgerschaftsfraktion unter folgendem Link:
http://www.gruene-fraktion-bremen.de/cms/default/dok/328/328091.unabhaengige_kommission_soll_regelsaetze.html

 

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