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Sozialpolitik
Transferleistungen
"Kompromiss oder Scheitern - Regelsatzverhandlungen
mit zweifelhaftem Ausgang"
Bericht über die Diskussionsveranstaltung am 2. März 2011
Vor allem Fachleute besuchten die Diskussion über das Ergebnis der
Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag über die Höhe der Regelsätze,
zu der die Fraktion am 2. März eingeladen hatte. Alle waren sich einig,
dass der - letztlich ohne Beteiligung der Grünen - gefundene "Kompromiss"
allen Beteiligten noch viel Kopfzerbrechen bereiten wird.
Lesen Sie hier
den vollständigen Veranstaltungs-Bericht.
Bürgerschaftsdebatte am 24.2.2011 zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion
Die Linke
"Regelsätze im SGB XII armutsfest und bedarfsgerecht festsetzen!"
In der Februar-Sitzung der Bürgerschaft haben uns natürlich auch
die aus unserer Sicht gescheiterten Hartz IV-Verhandlungen des Berliner
Vermittlungsausschusses beschäftigt.
Den Dringlichkeitsantrag der Linken konnten wir nicht mittragen. Auch wir
setzen uns für eine Höhe des Regelsatzes von 420 Euro ein. Die
Forderung der Linken, dass Bremen auf Landesebene "die Hilfe zum Lebensunterhalt"
nach § 28 Abs.2 SGB XII und die "Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung" auf 420 Euro anheben soll, während alle anderen
Grundsicherungsempfangenden nach SGB II darauf hoffen müssen, dass
die Bundesebene ebenfalls anhebt, ist ein zutiefst ungerechte.
Wir können doch nicht Alten und Erwerbsgeminderten, die Anspruch auf
Unterstützung haben, 420 € zum Lebensunterhalt zahlen - während
alle anderen Grundsicherungsempfangenden aber nur 364 € bekommen!
Lesen Sie hier
meinen vollständigen Redebeitrag in der Bürgerschaftsdebatte dazu.
"Regelsätze transparent und fair berechnen, Bildung und Teilhabe
auch von Kindern und Jugendlichen sichern!" (Dringlichkeitsantrag,
Drs.-Nr. 17/1559)
Im Oktober 2010 hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Neuregelung der
Hartz IV-Sätze vorgelegt, demzufolge der Regelsatz für Erwachsene
um 5 Euro erhöht werden soll, der Regelsatz für Kinder nach der
innewohnenden Logik sogar abgesenkt werden müsste, nun aber gleich
bleibt. Stattdessen kommt ein so genanntes "Bildungspaket". Dieser
Gesetzentwurf ist das Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht
verlangt hatte: statt "transparent, fair, zukunftsorientiert"
ist er undurchsichtig, unsozial, rückwärtsgewandt. Zusammen mit
unserem Koalitionspartner, der SPD, wenden wir uns aufs Schärfste gegen
dieses Paket und wollen dem Senat für die Verhandlungen im Bundesrat
neun Punkte mitgeben. Dazu gehört auch die Einführung von Mindestlöhnen
zur Armutsvermeidung.
Lesen Sie hier
unseren vollständigen Dringlichkeitsantrag.
Menschenwürdiges Leben heißt Sicherung der soziokulturellen Teilhabe
Ein Statement von Horst Frehe vom 28.9.2010
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 muss
die Höhe der Grundsicherung neu festgesetzt werden. Davon war auch
auf dieser Website mehrfach die Rede. Die Bundesregierung hat nun erstmals
Konkretes vorgelegt, wie sie den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts
nach einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung nachkommen will.
Die Bundesregierung nennt das von ihr beschlossene Paket "Transparent,
fair, zukunftsorientiert" - meiner Ansicht nach wäre passender
die Bezeichnung: "Undurchsichtig, unsozial, rückwärtsgewandt".
Darüber hinaus zeigt die Bundesregierung mit dem nun veröffentlichten
Gesetzentwurf und ihren sonstigen Absichtserklärungen, dass sie allein
mit dem Ziel handelt, die Neuregelung solle doch so gerade noch vom Bundesverfassungsgericht
akzeptiert werden. Es geht ihr mitnichten darum - und das kann und muss
unserer Ansicht nach das Ziel des politischen Handelns sein -, allen Menschen,
die das aus eigener Kraft nicht schaffen, soziale Teilhabe und damit das
soziokulturelle Existenzminimum zu sichern.
Lesen Sie hier
im grünen Newsletter mein ausführliches Statement dazu, was die
Bundesregierung vor hat und was mein Kollege im Bundestag Markus Kurth und
ich daran kritisieren.
10.9.2010 BAgIS ändert ihre Kürzungspraxis
Langes und beharrliches Nachfragen lohnt sich (siehe auch die Kleine Anfrage
"Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende sichern!"):
Jetzt habe ich als sozialpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion
zusammen mit meinen KollegInnen erreicht, dass die Bundesagentur für
Arbeit ihre Verwaltungspraxis im Sanktionsfall ändert. Allen Arbeitslosen,
denen aufgrund von Sanktionen das Arbeitslosengeld II um mehr als 30 % gekürzt
wird, soll die BAgIS nun grundsätzlich Lebensmittelgutscheine anbieten.
Außerdem sollen die Miete direkt an den Vermieter und Zahlungen für
Strom und Gas direkt an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden.
Lesen Sie hier
die vollständige Pressemitteilung der grünen Bürgerschaftsfraktion
dazu.
Senatsantwort zur Kleinen Anfrage "Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld
II-Beziehende sichern!" (Drs. 17/633) liegt vor
Aus der Senatsantwort geht hervor, dass allein im Januar 2010 - weiterreichende,
belastbare Zahlen konnten nicht vorgelegt werden - in 203 Bedarfsgemeischaften
auch Kinder und Jugendliche von verhängten Sanktionen der BAgIS betroffen
waren. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
weist in ihrer Antwort darauf hin, dass sie unsere Kleine Anfrage zum Anlass
genommen habe, "die BAgIS auf eine rechtskonforme Umsetzung der Ausführungsbestimmungen
hinzuweisen." Die vollständige Antwort des Senats finden Sie hier
und meine Kritik an der Haltung des Senats finden Sie in meiner Pressemitteilung
dazu hier.
Frage in der Fragestunde zur Neufestsetzung der Regelleistungen in der Augustsitzung der Bürgerschaft
Seit dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts im Februar, das besagt, dass
die Regelsätze für das ALG II und das Sozialgeld verfassungswidrig
sind, bleiben wir konsequent am Thema dran.
Im April 2010 hatte die Bürgerschaft unseren grün-roten Antrag
dazu "Regelsätze transparent und verfassungsfest festsetzen!"
verabschiedet. Nun habe ich in der Augustsitzung der Bürgerschaft mit
meiner Frage in der Fragestunde "Neufestsetzung der Regelleistungen"
nachgehakt. Die Frage finden Sie hier.
Kleine Anfrage "Existenzgrundlage für Arbeitslosengeld II-Beziehende sichern!" vom 15.6.2010
Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS)
hat in der Vergangenheit immer wieder ALG II-Beziehenden alle Bezüge
gestrichen. Damit hat sie die Menschen in Gefahr gebracht, ihre Wohnung
zu verlieren, nichts mehr zu essen zu haben, oder ohne Strom und Licht existieren
zu müssen. Das hat jetzt das Sozialgericht Bremen für verfassungswidrig
erklärt. Zusammen mit meiner Kollegin, der arbeitsmarktpolitischen
Sprecherin der Fraktion, Silvia Schön, will ich nun mit einer Kleinen
Anfrage an den Senat erfahren, wie viele Menschen dieses verfassungswidrige
Vorgehen der BAgIS tatsächlich getroffen hat und welche Konsequenzen
es hatte.
Die vollständige Kleine Anfrage lesen Sie hier.
BAgIS muss Existenzgrundlage sichern
Die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS)
darf Leistungs-berechtigten nicht alle Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch
II ersatzlos streichen, wenn diese gegen Auflagen der Behörde verstoßen.
Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Bremen hervor.
Die Grünen fordern die BAgIS nun auf, sämtliche Fälle, in
denen das Arbeitslosengeld II vollständig entzogen wurde, zu überprüfen.
"Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Es darf nicht
sein, dass die Behörde wissentlich dafür sorgt, dass Menschen
ihre Wohnung verlieren. Und es darf nicht sein, dass die BAgIS mit dem völligen
Entzug der Unterstützungsleistungen dazu beiträgt, dass Menschen
nichts zu essen haben oder Wasser und Strom abge-stellt werden", so
Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Die Grünen wollen jetzt in einer Kleinen Anfrage vom Senat wissen,
in wie vielen Fällen in Bremen die Zahlung des Arbeitslosengeldes II
vollständig und ersatzlos eingestellt wurde. Auch wollen sie wissen,
ob und wie viele Leistungsbeziehende durch dieses Vorgehen der BAgIS wohnungslos
geworden sind, weil die Vermietenden von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht
wegen ausstehender Mietzahlungen Gebrauch gemacht haben. Die ersatzlosen
Kürzungen würden nach Ansicht der Grünen vor allem Kinder
treffen. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder hungern und darunter
leiden müssen, dass ein Elternteil mehrfach seine gesetzlichen Verpflichtungen
gegenüber der BAgIS nicht eingehalten hat oder angemessene Arbeitsmöglichkeiten
nicht antritt oder ablehnt. Deshalb wollen wir wissen, ob und welche Personen,
die mit den Leistungsbeziehenden in einem Haushalt leben, von diesen Kürzungen
betroffen waren", so Horst Frehe.
Die vollständige Kleine Anfrage lesen Sie hier
Regelsätze an tatsächliche Bedürfnisse anpassen und eigenen Kinderregelsatz schaffen
Kurzbericht aus der Bürgerschaftssitzung (Landtag) vom 21. / 22. April 2010:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelleistungen im
Rahmen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes für verfassungswidrig
erklärt. Der Bundesgesetzgeber muss das bis Jahresende neu regeln.
Bremen soll nun im Bund darauf dringen, zur Berechnung der Grundsicherungsregelsätze
eine unabhängige Kommission u.a. mit VertreterInnen der Länder
und Wohlfahrtsverbände einzusetzen.
Erforderlich sind die transparente Berechnung und die Anpassung der Regelsätze
an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen. Dafür muss
die aktuelle Verbrauchsstichprobe einbezogen werden. Es muss klargestellt
werden, dass die Regelsätze künftig an die Verbrauchspreisentwicklung
angepasst werden. Nicht zuletzt ist ein eigener Kinderregelsatz nötig,
mit dem der tatsächliche Bedarf für die unterschiedlichen Altersgruppen
und insbesondere die erforderlichen Bildungsaufwendungen angemessen berücksichtigt
wird. Das sieht ein Antrag vor, den der Landtag auf grüne Initiative
beschlossen hat.
Den vollständigen Antrag lesen Sie
hier
Dazu Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der Grünen: "Die
bisher geübte Praxis, die Höhe des Regelsatzes festzusetzen und
dann so lange herum zu rechnen und zu manipulieren, bis der gewünschte
Betrag herauskommt, darf nicht mehr stattfinden! Die Grundsicherung muss
ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Sie darf nicht Armut erzeugen,
die einen großen Teil der Gesellschaft ausschließt", so
der sozialpolitische Sprecher Horst Frehe in der Debatte. Er betonte zudem,
dass insbesondere Aufwendungen, die eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen,
stärker berücksichtigt werden müssten. Beispielsweise müsste
das Stadtticket und auch der Kino- oder Theaterbesuch im Regelsatz enthalten
sein. "Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Pauschalierungen
für längerfristige Anschaffungen wie Fernseher, Handy oder Waschmaschine
in den Regelsatz eingerechnet werden sollten. Es ist völlig lebensfremd,
davon auszugehen, dass von der Grundsicherung hierfür etwas gespart
wird, um die Reparatur oder Neuanschaffung aus dem Angesparten zu bezahlen."
Der grüne Sozialpolitiker wies entschieden das Ansinnen der FDP zurück,
z.B. Elektrogeräte wie Waschmaschinen und Fernseher nicht mehr zum
notwendigen Bedarf zu zählen. "Wenn der Fernseher als Informationsmedium
für überflüssig gehalten oder die Waschmaschine verweigert
wird, so dass Grundsicherungsbeziehende teure Waschsalons aufsuchen müssen,
so ist das keine angemessene Teilhabe. Eine solche populistische Diskussion
dient nur dazu, Vorurteile zu schüren", unterstrich Horst Frehe.
Linke wiederholt alte Anträge!
Der rotgrüne Senat hat einen umfassenden Armutsbericht "Lebenslagen
in Bremen" im Herbst 2009 vorgelegt. Darin sind neben einer differenzierten
Darstellung der Armutsrisiken, -ursachen und -folgen auch zahlreiche Vorschläge
für eine konsequente Politik gegen Armut enthalten.
Die Linke hatte bereits zuvor einen Masterplan gegen Armut gefordert, der
vom Parlament mit der Begründung abgelehnt wurde, das ein auf dem Armutsbericht
basierendes Konzept konkreter Maßnahmen mehr bringen würde als
ein sich in Allgemeinheiten verlierender Masterplan'.
Nachdem der Armutsbericht dem Parlament vorgelegt wurde, hat die Bürgerschaft
den Senat auf Antrag der rotgrünen Koalition aufgefordert, hierzu ein
Konzept zur Armutsbekämpfung in Bremen vorzulegen. Hierzu hat er noch
bis Mai Zeit.
Dennoch wiederholt Die Linke ihre Forderung nach einem Masterplan',
der keinerlei zusätzliche Qualität zu dem bereits mit rot-grüner
Mehrheit in der Bürgerschaft beschlossenen Antrag bringen würde.
Ein solches Vorgehen nimmt die eigenen Beschlüsse der Bürgerschaft
nicht ernst und ist auf bloßen Populismus ausgerichtet, anstatt konkrete
Maßnahmen zur Armutspolitik anzuregen.
Dazu habe ich meine beiden Reden in der Bürgerschaft zum
Armutsbericht' und zum Antrag der Linken
Armutsbekämpfung' eingestellt
"Gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit - Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung"
Aktuelle Stunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 24. Februar 2010
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit
von Hartz-IV-Regelsätzen und der nachfolgend von Guido Westerwelle
losgetretenen unsäglichen Debatte um "spätrömische Dekadenz"
von Menschen am untersten Einkommenslevel bzw. bei Transferleistungsbeziehern,
haben wir von der grünen Bürgerschaftsfraktion eine Aktuelle Stunde
in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) beantragt. Unter dem Titel
"Gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit - Konsequenzen
aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung" habe
ich in dieser Aktuellen Stunde zwei Reden gehalten.
Zum einen bin ich auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts eingegangen:
"Es ist verfassungswidrig - weil es die Menschenwürde nach Art.
1 und das Sozialstaatsgebot in Art. 20 unseres GG verletzt - wenn die Höhe
der Grundsicherung, die der Staat zahlt, ausschließlich nach den fiskalischen
Auswirkungen oder nach Überlegungen zum Lohnabstandsgebot bestimmt
wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nicht nur das tatsächliche
physische Existenzminimum (also genug zu essen und ein Dach über dem
Kopf) abdecken, sondern auch die kulturelle und soziale Teilhabe."
Im Weiteren setze ich mich damit auseinander, wie unfair die Unterstellung
ist, dass Arbeitsuchende und "Aufstocker" nicht leistungsbereit
und unmotiviert seien.
Schließlich zeige ich einige der Hindernisse auf, die Menschen in
den Weg gestellt werden, die ihre Arbeit verloren haben und entweder körperlich
angegriffen sind, oder deren Abschlüsse nie anerkannt worden sind,
deren Namen einen Klang haben, der ihrem beruflichen Werdegang massiv im
Weg steht oder für die schon rein statistisch gar nicht genug Arbeitsplätze
vorhanden sind.
Lesen Sie die vollständige Rede dazu, was die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts
besagt hier...
Zum anderen habe ich mich mit der Haltung - und einem Antrag - der FDP auseinander
gesetzt, die einen "Kurswechsel" fordert, statt "weiterhin
ein unbeschwertes Leben auf Kosten der arbeitenden, leistungsbereiten und
die Steuerlast tragenden Teile der Bevölkerung zu versprechen".
Dieser Kurswechsel riecht danach, im braunen Sumpf zu fischen.
Deshalb frage ich danach, was bzw. wer eigentlich mit der behaupteten "fehlenden
Leistungsbereitschaft" gemeint ist:
"Damit meinen Sie sicher nicht diejenigen, die von den Dividenden ihrer
ererbten Kapitalien leben und es nicht mehr nötig haben zu arbeiten?
Sie meinen doch eher diejenigen, die nach 20 Jahren schwerer Lohnarbeit
ihren Job verloren haben, weil wenig "leistungsbereite" oder auch
nur inkompetente Manager das Unternehmen an die Wand gefahren haben?"
Im Weiteren setze ich mich mit dem immer wieder zitierten "Lohnabstandsgebot"
auseinander und frage danach, welche Konsequenzen es haben muss, nämlich
die Einführung eines Mindestlohns.
Lesen Sie meine vollständige Auseinandersetzung mit der FDP hier
und das Bürgerschafts-Protokoll der Aktuellen Stunde lesen Sie hier
.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und aus der
aktuellen Debatte um die Neuberechnung der Regelsätze, haben meine
Fraktion und ich heute einen Antrag in der Bürgerschaft gestellt:
Unter dem Titel "Regelsätze transparent und verfassungsfest
festsetzen!" fordern wir den Senat auf, sich dafür einzusetzen,
dass eine Kommission zur Reform der Regelleistungsberechnung eingesetzt
wird, an der neben dem Bund und den Ländern auch der Deutsche Verein,
die Betroffenenvertretungen und die Wohlfahrtsverbände beteiligt sind
und dass bei der - transparenten! - Neuberechnung u.a. Bildungsausgaben,
soziale Teilhabe und die allgemeine Preissteigerung berücksichtigt
werden.
Den vollständigen Antrag finden Sie hier.
Unabhängige Kommission soll Regelsätze berechnen
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 ein mit Spanung erwartetes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze gesprochen hat, haben wir von der grünen Bürgerschaftsfraktion kurzfristig zu einer Diskussionsveranstaltung am 16. Februar eingeladen. Unter dem Titel "Bundesverfassungsgericht und die Grundsicherung: Wie geht's (in Bremen) weiter?" stellten sich