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Strafvollzug


Bremer U-Haft-Gesetz beschlossen - Bericht aus der Bürgerschaftssitzung (Landtag) vom 25.2.2010

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform I am 1. September 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Im Zuge dessen mussten unter anderem Regelungen aus unterschiedlichen Bundesgesetzen in einem Bremischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz zusammengefasst werden. Der Senat hatte im September vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Rechtsausschuss der Bürgerschaft hatte dazu ExpertInnenanhörungen durchgeführt und abschließend beraten.
In der heutigen Debatte zur 2. Lesung des Gesetzes ging der justizpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Horst Frehe noch einmal auf die wesentlichen Punkte ein: "Uns ist besonders wichtig, dass die Suizidprävention bei der Aufnahme in die Untersuchungshaft und auch während der Haftzeit gesetzlich geregelt wird. Es muss alles getan werden, um Menschen, denen zu Recht oder zu Unrecht eine Straftat vorgeworfen wird, davor zu bewahren, dass sie nach der Inhaftierung in der Auseinandersetzung mit ihrer Situation und besonders mit den Schuldvorwürfen ihrem Leben ein Ende setzen."
Die Belehrung über Rechte und Pflichten muss so erfolgen, dass sie von allen verstanden wird, damit sich die aufgenommenen U-Häftlinge auf die neue Lebenssituation einstellen können. Das bedeutet, dass sie für ausländische Häftlinge in ihrer Muttersprache und für sinnes- oder kognitiv beeinträchtigte Häftlinge in einer für sie verständlichen Form zu erfolgen hat.
Grundsätzlich solle eine Einzelunterbringung in einer Haftzelle erfolgen. Suizidgefahr kann ein Grund für eine Unterbringung mit einem anderen U-Häftling sein, Pflege- oder Hilfebedürftigkeit nicht.
Bei einer schweren Erkrankung oder bei Tod soll es vom U-Häftling bestimmt werden können, wer davon benachrichtigt wird. Es könne gute Gründe geben, wenn zum Beispiel die Straftat im familiären Umfeld begangen worden sein soll, bestimmte Familienmitglieder von der Erkrankung nicht in Kenntnis zu setzen.


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