Behindertenpolitik
Soziale Teilhabe
Bundessozialgericht stärkt Persönliches Budget
Anlässlich des Urteils des Bundessozialgerichts zum Persönlichen
Budget haben sich Markus Kurth von der grünen Bundestagsfraktion und
ich an die Öffentlichkeit gewandt.
Lesen Sie hier
die gemeinsame Pressemitteilung.
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) überfällig
Anlässlich des jährlichen Protesttags der Behinderten am 5. Mai
hat Horst Frehe zusammen mit anderen behinderten FachjuristInnen einen umfassenden
Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe erarbeitet, das in Berlin
vorgestellt wurde. Dort ist es auf großes Interesse gestoßen.
Der Entwurf eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe von behinderten Menschen"
hat das Ziel, das Menschenrecht auf Soziale Teilhabe' aus der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) im Bundesrecht zu verankern.
Lesen Sie hier
die vollständige Pressemitteilung und hier
den vollständigen Gesetzentwurf.
"Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven" vom 22.12.2010
Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, über sein Leben und
seine Alltagsgestaltung selbst zu bestimmen. Viele alte und behinderte Menschen
sind jedoch zur Wahrnehmung ihrer Rechte auf Unterstützung durch Betreuungen
angewiesen.
Die Zahl der Betreuungen ist bundesweit deutlich angestiegen. Die Rechtspraxis
führt aber nicht nur zu einer Unterstützung der Betreuten bei
der Wahrung ihrer Rechte, sondern auch zu Einschränkungen, die weder
rechtlich noch tatsächlich erforderlich wären.
Um uns ein umfassendes Bild von der tatsächlichen Situation in Bremen
und Bremerhaven zu machen, haben wir Grüne zusammen mit der SPD diese
Große Anfrage gestartet. Der Senat hat zur Beantwortung eine Fristverlängerung
bis zum 8. März bekommen. Lesen Sie hier
die Gemeinsame Große Anfrage.
15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe
Am Donnerstag, den 3. Februar tagte in Berlin die Bund-Länder-Arbeitsgruppe,
die sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe befasst. Zur
Vorbereitung eines Gesetzentwurfs für die laufende Wahlperiode sollen
abschließend die Verbände angehört werden. Dazu hat Horst
Frehe, Sprecher des partei- und verbandsübergreifenden Forums behinderter
Juristinnen und Juristen, unter dem Titel "Chancengleichheit ist Menschenrecht
- uneingeschränktes Wahlrecht realisieren!" 15 Thesen zur Reform
der Eingliederungshilfe und zu einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe formuliert:
Weiterlesen:
15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe
Horst Frehes Debattenbeiträge zum Antrag "Zeitgemäße
Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe weiterentwickeln"
Auszüge Sitzungsprotokoll der Bürgerschaftssitzung vom 24.8.2010
Wer noch einmal die Original-Debatte in Protokoll-Auszügen der Bremischen
Bürgerschaft nachlesen möchte, findet meine beiden Reden zum Antrag
"Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung
- Eingliederungshilfe weiterentwickeln" hier.
isl-Bericht zum "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe"
Jetzt wird's konkret: Bei einem ersten Treffen in Rheinsberg
Ende Juli hat das verbandsübergreifende Forum behinderter Juristinnen
und Juristen die Erarbeitung eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe"
(GST) begonnen.
Das Ziel ist, dass behinderte Frauen und Männer ihr Recht auf soziale
Teilhabe nicht nur auf Armutsniveau realisieren können sollen. Die
soziale Teilhabe muss deshalb gleichberechtigt mit der beruflichen Teilhabe
oder der medizinischen Rehabilitation im SGB IX verankert werden.
Lesen Sie hier
einen Bericht von der Website der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben
in Deutschland e.V. (www.isl-ev.de)
Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung
Die zurzeit geleistete Eingliederungshilfe muss umfassend
weiterentwickelt werden. In einem von uns entwickelten Dringlichkeitsantrag,
dem sich die SPD angeschlossen hat, fordern wir den Senat auf, Menschen
mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem mehr
Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Das gilt für praktisch alle
Bereiche der Eingliederungshilfe - sowohl für die Fragen der Wohn-
und Arbeitsmöglichkeiten, für die vermehrte Förderung des
Persönlichen Budgets, die Entwicklung von transparenteren und gerechteren
Strukturen der Vergütungen bis hin zur Unterstützung der Weiterentwicklung
der Eingliederungshilfe auf Bundesebene hin zu einer personenbezogenen Leistungsform,
die sich nach individuellen Bedürfnissen der Berechtigten richtet.
Dieses Thema kommt auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung im
August, meine Rede dazu können Sie hier
lesen.
Den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von Grünen und SPD lesen Sie hier
,
den Dringlichkeitsantrag der FDP vom 14.04.2009 lesen Sie hier..
Für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet derzeit - Stand
März 2010 - einen Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe"
(GST). Horst Frehe ist daran maßgeblich beteiligt.
Das Gesetz soll das Schlüsselprinzip der Selbstbestimmung konkretisieren
und dazu dienen, das Prinzip des Nachteilsausgleichs vollständig umzusetzen.
Hierfür werden die in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten
Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe
am Leben in der Gesellschaft zusammengefasst.
Lesen Sie hier
die Forderungen nach Einführung eines solchen Gesetzes zur "Sozialen
Teilhabe", getragen von den Verbänden "Forum selbstbestimmter
Assistenz behinderter Menschen e.V. - ForseA" und "Interessenvertretung
Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL".
Persönliche Assistenz statt stationärer Versorgung. Ein Fachgespräch zu Sicherung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch den Ausbau ambulanter Hilfen
Zusammen mit meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der bremischen
Bürgerschaft hatte ich am 12. November 2009 zu diesem Fachgespräch
in die Bremische Bürgerschaft geladen. Zentrale Frage des Fachgesprächs
war, wie der Weg für Menschen mit Behinderungen hin zu einem selbstbestimmten
Leben außerhalb von stationären Einrichtungen in der Praxis eingeleitet
bzw. "frei geräumt" werden kann.
Den vollständigen Bericht von dem Fachtag finden Sie hier. <
leider noch nicht verfügbar
"Wir können Diskriminierungen im Alltag nicht dulden!"
Am 19.2.2009 hat der Landtag über eine Große Anfrage von Bündnis
90/Die Grünen debattiert, in der es um die Ausdehnung des Geltungsbereichs
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den zivilrechtlichen
Bereich geht. Hintergrund ist das europäische Antidiskriminierungsrecht.
Hier eine Kurzzusammenfassung meines Beitrags.
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
das Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung,
des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll
- allerdings fast ausschließlich bezogen auf den Beschäftigungs-,
also Arbeitsbereich.
Eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass sich dieser Schutz vor Diskriminierung
auch auf den zivilrechtlichen Bereich ausdehnen soll, kann aber nur in Kraft
treten, wenn Deutschland dem beitritt. Die große Koalition in Berlin
sieht die Regelungen des AGG für ausreichend an.
Horst Frehe, Sozialpolitiker und behindertenpolitischer Sprecher erläutert
den Grund für die parlamentarische Initiative: "Mit unserer Großen
Anfrage möchten wir Grünen eine Debatte in Gang setzen, weil wir
es für gänzlich unakzeptabel halten, dass es in Deutschland erlaubt
sein soll, behinderten Menschen die Vermietung einer Ferienwohnung zu verweigern,
weil die Möbel mit dem Rollstuhl beschädigt werden könnten;
dass es erlaubt sein soll, alten Menschen wegen ihres Alters keinen Kredit
zu gewähren, obwohl sie die Raten von ihrer Rente gut leisten könnten;
dass es erlaubt sein soll, konfessionslose Kinder nicht oder nur nachrangig
in katholischen Kindergärten aufzunehmen; dass es erlaubt sein soll,
behinderte Menschen im Speisesaal als 'Reisemangel' zu bezeichnen und anderen
Gästen deshalb Schadensersatzansprüche gegenüber Reiseveranstaltern
zuzubilligen."
Der Bremer Senat, so ergab die Anfrage, hat sich der Bewertung der Bundesregierung
nicht angeschlossen und im Bundesrat Gegenposition bezogen zu einer Stellungnahme,
die den EU-Richtlinienvorschlag kritisiert. "Deutschland muss aufpassen",
so Frehe, "dass es sich nicht in Europa isoliert. Insbesondere die
angelsächsischen Traditionen kennen Benachteiligungsverbote seit langem.
Die romanischen Länder haben sich schnell auf diese Gesetzgebung eingestellt,
und die osteuropäischen Staaten benötigen diese Gesetzgebung,
um Minderheitenprobleme zu bewältigen. Die deutsche Rechtstradition
'Fürsorge statt Gleichstellung' schafft weder die Ungleichbehandlung
ab noch entspricht sie den Vorstellungen von einem modernen Europa!"