Home | Aktuelles | mein Profil | Sozialpolitik | Behindertenpolitik | Rechtspolitik | Neustadt | Termine | Presse | Bilder
Medizinische Rehabilitation | Berufliche Teilhabe | Soziale Teilhabe | Mobilität | Barrierefreiheit | Inklusion

Behindertenpolitik

Soziale Teilhabe


Bundessozialgericht stärkt Persönliches Budget

Anlässlich des Urteils des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget haben sich Markus Kurth von der grünen Bundestagsfraktion und ich an die Öffentlichkeit gewandt.
Lesen Sie hier die gemeinsame Pressemitteilung.


Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) überfällig

Anlässlich des jährlichen Protesttags der Behinderten am 5. Mai hat Horst Frehe zusammen mit anderen behinderten FachjuristInnen einen umfassenden Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe erarbeitet, das in Berlin vorgestellt wurde. Dort ist es auf großes Interesse gestoßen. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe von behinderten Menschen" hat das Ziel, das Menschenrecht auf ‚Soziale Teilhabe' aus der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im Bundesrecht zu verankern.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung und hier den vollständigen Gesetzentwurf.


"Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven" vom 22.12.2010

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, über sein Leben und seine Alltagsgestaltung selbst zu bestimmen. Viele alte und behinderte Menschen sind jedoch zur Wahrnehmung ihrer Rechte auf Unterstützung durch Betreuungen angewiesen.
Die Zahl der Betreuungen ist bundesweit deutlich angestiegen. Die Rechtspraxis führt aber nicht nur zu einer Unterstützung der Betreuten bei der Wahrung ihrer Rechte, sondern auch zu Einschränkungen, die weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich wären.
Um uns ein umfassendes Bild von der tatsächlichen Situation in Bremen und Bremerhaven zu machen, haben wir Grüne zusammen mit der SPD diese Große Anfrage gestartet. Der Senat hat zur Beantwortung eine Fristverlängerung bis zum 8. März bekommen. Lesen Sie hier die Gemeinsame Große Anfrage.

15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe

Am Donnerstag, den 3. Februar tagte in Berlin die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe befasst. Zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfs für die laufende Wahlperiode sollen abschließend die Verbände angehört werden. Dazu hat Horst Frehe, Sprecher des partei- und verbandsübergreifenden Forums behinderter Juristinnen und Juristen, unter dem Titel "Chancengleichheit ist Menschenrecht - uneingeschränktes Wahlrecht realisieren!" 15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe und zu einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe formuliert:
Weiterlesen: 15 Thesen zur Reform der Eingliederungshilfe


Horst Frehes Debattenbeiträge zum Antrag "Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe weiterentwickeln"

Auszüge Sitzungsprotokoll der Bürgerschaftssitzung vom 24.8.2010
Wer noch einmal die Original-Debatte in Protokoll-Auszügen der Bremischen Bürgerschaft nachlesen möchte, findet meine beiden Reden zum Antrag "Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung - Eingliederungshilfe weiterentwickeln" hier.


isl-Bericht zum "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe"

Jetzt wird's konkret: Bei einem ersten Treffen in Rheinsberg Ende Juli hat das verbandsübergreifende Forum behinderter Juristinnen und Juristen die Erarbeitung eines "Gesetzes zur Sozialen Teilhabe" (GST) begonnen.
Das Ziel ist, dass behinderte Frauen und Männer ihr Recht auf soziale Teilhabe nicht nur auf Armutsniveau realisieren können sollen. Die soziale Teilhabe muss deshalb gleichberechtigt mit der beruflichen Teilhabe oder der medizinischen Rehabilitation im SGB IX verankert werden.
Lesen Sie hier einen Bericht von der Website der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (www.isl-ev.de)


Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung

Die zurzeit geleistete Eingliederungshilfe muss umfassend weiterentwickelt werden. In einem von uns entwickelten Dringlichkeitsantrag, dem sich die SPD angeschlossen hat, fordern wir den Senat auf, Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen, indem mehr Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Das gilt für praktisch alle Bereiche der Eingliederungshilfe - sowohl für die Fragen der Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten, für die vermehrte Förderung des Persönlichen Budgets, die Entwicklung von transparenteren und gerechteren Strukturen der Vergütungen bis hin zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe auf Bundesebene hin zu einer personenbezogenen Leistungsform, die sich nach individuellen Bedürfnissen der Berechtigten richtet.
Dieses Thema kommt auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung im August, meine Rede dazu können Sie hier lesen.
Den gemeinsamen Dringlichkeitsantrag von Grünen und SPD lesen Sie hier…, den Dringlichkeitsantrag der FDP vom 14.04.2009 lesen Sie hier..


Für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe

Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet derzeit - Stand März 2010 - einen Entwurf für ein "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" (GST). Horst Frehe ist daran maßgeblich beteiligt.
Das Gesetz soll das Schlüsselprinzip der Selbstbestimmung konkretisieren und dazu dienen, das Prinzip des Nachteilsausgleichs vollständig umzusetzen. Hierfür werden die in verschiedenen Sozialgesetzbüchern verstreuten Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zusammengefasst.
Lesen Sie hier die Forderungen nach Einführung eines solchen Gesetzes zur "Sozialen Teilhabe", getragen von den Verbänden "Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V. - ForseA" und "Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL".

Persönliche Assistenz statt stationärer Versorgung. Ein Fachgespräch zu Sicherung der Selbstbestimmung behinderter Menschen durch den Ausbau ambulanter Hilfen

Zusammen mit meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der bremischen Bürgerschaft hatte ich am 12. November 2009 zu diesem Fachgespräch in die Bremische Bürgerschaft geladen. Zentrale Frage des Fachgesprächs war, wie der Weg für Menschen mit Behinderungen hin zu einem selbstbestimmten Leben außerhalb von stationären Einrichtungen in der Praxis eingeleitet bzw. "frei geräumt" werden kann.
Den vollständigen Bericht von dem Fachtag finden Sie hier. <— leider noch nicht verfügbar


"Wir können Diskriminierungen im Alltag nicht dulden!"

Am 19.2.2009 hat der Landtag über eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen debattiert, in der es um die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den zivilrechtlichen Bereich geht. Hintergrund ist das europäische Antidiskriminierungsrecht. Hier eine Kurzzusammenfassung meines Beitrags.
Seit 2006 gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Benachteiligungen aus Gründen der "Rasse", der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll - allerdings fast ausschließlich bezogen auf den Beschäftigungs-, also Arbeitsbereich.
Eine neue EU-Richtlinie sieht vor, dass sich dieser Schutz vor Diskriminierung auch auf den zivilrechtlichen Bereich ausdehnen soll, kann aber nur in Kraft treten, wenn Deutschland dem beitritt. Die große Koalition in Berlin sieht die Regelungen des AGG für ausreichend an.
Horst Frehe, Sozialpolitiker und behindertenpolitischer Sprecher erläutert den Grund für die parlamentarische Initiative: "Mit unserer Großen Anfrage möchten wir Grünen eine Debatte in Gang setzen, weil wir es für gänzlich unakzeptabel halten, dass es in Deutschland erlaubt sein soll, behinderten Menschen die Vermietung einer Ferienwohnung zu verweigern, weil die Möbel mit dem Rollstuhl beschädigt werden könnten; dass es erlaubt sein soll, alten Menschen wegen ihres Alters keinen Kredit zu gewähren, obwohl sie die Raten von ihrer Rente gut leisten könnten; dass es erlaubt sein soll, konfessionslose Kinder nicht oder nur nachrangig in katholischen Kindergärten aufzunehmen; dass es erlaubt sein soll, behinderte Menschen im Speisesaal als 'Reisemangel' zu bezeichnen und anderen Gästen deshalb Schadensersatzansprüche gegenüber Reiseveranstaltern zuzubilligen."
Der Bremer Senat, so ergab die Anfrage, hat sich der Bewertung der Bundesregierung nicht angeschlossen und im Bundesrat Gegenposition bezogen zu einer Stellungnahme, die den EU-Richtlinienvorschlag kritisiert. "Deutschland muss aufpassen", so Frehe, "dass es sich nicht in Europa isoliert. Insbesondere die angelsächsischen Traditionen kennen Benachteiligungsverbote seit langem. Die romanischen Länder haben sich schnell auf diese Gesetzgebung eingestellt, und die osteuropäischen Staaten benötigen diese Gesetzgebung, um Minderheitenprobleme zu bewältigen. Die deutsche Rechtstradition 'Fürsorge statt Gleichstellung' schafft weder die Ungleichbehandlung ab noch entspricht sie den Vorstellungen von einem modernen Europa!"



zum Seitenanfang


Newsletter | Downloads | Linkempfehlungen | Impressum/Kontakt

© Horst Frehe 2010 |