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Rechtspolitik

Justiz


Eine leistungsfähige Justiz ist Voraussetzung dafür, dass BürgerInnen ihre Rechte durchsetzen und in Freiheit leben können. Grüne Rechtspolitik steht vor allem für eine starke Bürgerrechtspolitik, die sich gegen den Raubbau an Bürgerrechten der letzten Jahre stellt. Wir wollen eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz erhalten und fördern.
Mit dem neuen Justizzentrum im Herzen der Bremer Innenstadt schaffen wir mehr Bürgernähe. Im Justizzentrum Am Wall sind neben der Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit jetzt auch das Landesarbeitsgericht, das Arbeitsgericht und das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen sowie der Staatsgerichtshof unter einem Dach vereint. Im Justizzentrum befindet sich u.a. eine gemeinsame Rechtsantragsstelle und eine Informationsstelle, die Rechtssuchenden behilflich ist. Das Justizzentrum ist völlig barrierefrei: Man kann alle Gerichtssäle mit dem Rollstuhl erreichen. Alle Gerichtssäle verfügen über eine Induktionsanlage für hörbehinderte Menschen. Der Weg zur Information ist mit einem Blindenleitsystem markiert. In allen Geschossen, in denen sich Gerichtssäle befinden, ist eine Rollstuhltoilette.
Der Standort Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist um einen vierten Senat erweitert worden. Seit September 2009 sind für diese Verfahren auch in Bremen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Die personelle Verstärkung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen steht auch vor dem Hintergrund der vielen Gerichtsverfahren in Hartz-IV-Streitigkeiten. Deshalb ist auch das Sozialgericht Bremen um zwei weitere Richterstellen verstärkt worden.
Personell verstärkt wurden auch die Jugendgerichte, um die Verfahren zu beschleunigen. Damit jugendliche TäterInnen gar nicht erst in die Kriminalität abrutschen, sollen ihnen die Folgen ihres Handelns rasch aufgezeigt werden. Das ist ein Bestandteil des ressortübergreifenden Konzeptes ‚Stopp der Jugendgewalt', das vor allem die Präventionsansätze intensiviert. Der Ruf nach härteren Strafen für heranwachsende StraftäterInnen geht fehl, weil damit ‚kriminelle Karrieren' nur verfestigt würden. Wir setzen uns dafür ein, die Entwicklung von jugendlichen Gefangenen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Statt purer Disziplinarmaßnahmen stehen dabei erzieherische Konzepte, Bildung und Ausbildung der jungen Menschen im Mittelpunkt. Deshalb soll auch der Jugendhaftvollzug ausschließlich in Wohngruppen erfolgen.
Wir wollen mehr Strafgefangene im offenen Vollzug unterbringen. Dabei können sich Gefangene tagsüber außerhalb der Haftanstalt bewegen, z.B. um dort zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Das verbessert die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Angepeilt ist eine Quote von 15 Prozent, wobei bestimmte Gruppen wie Gewalt- und Sexualtäter ausgenommen bleiben. Fortan sollen auch Verurteilte mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 48 Monaten nach einer Risikobeurteilung in den offenen Vollzug gehen können, bisher lag die Grenze bei 24 Monaten.
Für die Grünen ist klar, dass die Anforderungen an einen humanen Strafvollzug gewährleistet sein müssen. Deshalb gehen wir die längst überfällige Sanierung der beiden Gefängnisse in Bremerhaven und Bremen-Oslebshausen an. Damit sollen die Sicherheit erhöht werden und die neuen Anforderungen des Strafvollzugs erfüllt werden. Die Zellen werden etwa um ein Drittel größer, die Toiletten abgetrennt. Auch werden die Gefängnisse den bundesweit üblichen Sicherheitsstandards angepasst.
Mit einem neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das im Frühjahr 2010 in Kraft tritt, will Bremen Marksteine für eine liberale Untersuchungshaft setzen: die Besuchsregelung wird besser als in anderen Bundesländern sein, die Suizidprävention wird gesetzlich vorgeschrieben, auf Wunsch kann weiterer ärztlicher Rat von außen eingeholt werden und Belehrungen über die Rechte und Pflichten von Untersuchungsgefangenen haben in einer für sie verständlichen Form zu erfolgen (z.B. in ihrer Muttersprache, in leichter Sprache, in Gebärdensprache oder in für blinde Menschen lesbarer Form).
Mit einer bundesweit einmaligen Arbeitsgruppe "Stalking-Kit" werden BürgerInnen vor Nachstellungen geschützt. Hierzu arbeiten Polizei, Justiz und PsychologInnen eng zusammen, um TäterInnen rechtzeitig von ihren Belästigungen abzubringen, einer Therapie zuzuführen und schwerere Straftaten zu verhindern. Der überwiegende Teil der Täter sind Männer und die Mehrzahl der Opfer sind Frauen.'


"Gerichtliche Mediation und außergerichtliche Streitschlichtung" vom 21. Dezember 2010 (Drs. 17/1598)

Mit meiner Großen Anfrage "Gerichtliche Mediation und außergerichtliche Streitschlichtung" vom 21. Dezember 2010 (Drs. 17/1598) wollte ich die Situation von Einsatzmöglichkeiten und Nutzen des Instruments "Mediation" an Bremer Gerichten ergründen.
Die Antwort des Senats vom 25.1.2011 (Drucksache 17/1628) entwirft ein erstes recht differenziertes Bild dazu. Lesen Sie hier die Antwort des Senats (die wie üblich auch meine Fragen wiederholt).


"Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen" (26.1.2011)

In der Januar-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (26.1.2011) hatten wir uns erneut mit dem schwierigen und auch emotionalen Thema einer Obduktionspflicht für Kinder, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres aus unklarem Grund verstorben sind, zu beschäftigen.
Offiziell beschäftigte sich die Debatte mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen" (Drs. 17/1250)
Lesen Sie hier den Gesetzentwurf des Senats und hier meinen Redebeitrag, in dem ich an die Abgeordneten appelliere, der verdachtsunabhängigen Obduktion zuzustimmen. Der Gesetzentwurf des Senats wurde mit diesem Änderungsantrag in zweiter Lesung angenommen.


Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter Gewaltdelikte schützen und entschädigen

Dringlichkeitsantrag

Nach dem Bekanntwerden zahlreicher Fälle von sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der katholischen Kirche und in Privatschulinternaten haben wir Grünen zusammen mit unserem Koalitionspartner, der SPD-Fraktion, einen Dringlichkeitsantrag in die März-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft eingebracht. Darin wird der Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, um die Wirksamkeit und Angemessenheit des Strafgesetzbuchs in verschiedenen Aspekten zu überprüfen. Weiterhin wollen wir überprüfen lassen, ob das Opferentschädigungsrecht auf den Personenkreis der vor 1976 Geschädigten erweitert werden kann.
Der Antrag wurde vom Landtag beschlossen.
Lesen Sie hier den vollständigen Dringlichkeitsantrag…



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