Strafvollzug | Recht und Demokratie |
Rechtspolitik
Justiz
Eine leistungsfähige Justiz ist Voraussetzung dafür, dass BürgerInnen
ihre Rechte durchsetzen und in Freiheit leben können. Grüne Rechtspolitik
steht vor allem für eine starke Bürgerrechtspolitik, die sich
gegen den Raubbau an Bürgerrechten der letzten Jahre stellt. Wir wollen
eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz erhalten und fördern.
Mit dem neuen Justizzentrum im Herzen der Bremer Innenstadt schaffen
wir mehr Bürgernähe. Im Justizzentrum Am Wall sind neben der Sozial-,
Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit jetzt auch das Landesarbeitsgericht,
das Arbeitsgericht und das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen sowie der
Staatsgerichtshof unter einem Dach vereint. Im Justizzentrum befindet sich
u.a. eine gemeinsame Rechtsantragsstelle und eine Informationsstelle, die
Rechtssuchenden behilflich ist. Das Justizzentrum ist völlig barrierefrei:
Man kann alle Gerichtssäle mit dem Rollstuhl erreichen. Alle Gerichtssäle
verfügen über eine Induktionsanlage für hörbehinderte
Menschen. Der Weg zur Information ist mit einem Blindenleitsystem markiert.
In allen Geschossen, in denen sich Gerichtssäle befinden, ist eine
Rollstuhltoilette.
Der Standort Bremen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist
um einen vierten Senat erweitert worden. Seit September 2009 sind für
diese Verfahren auch in Bremen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig.
Die personelle Verstärkung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen
steht auch vor dem Hintergrund der vielen Gerichtsverfahren in Hartz-IV-Streitigkeiten.
Deshalb ist auch das Sozialgericht Bremen um zwei weitere Richterstellen
verstärkt worden.
Personell verstärkt wurden auch die Jugendgerichte, um die Verfahren
zu beschleunigen. Damit jugendliche TäterInnen gar nicht erst in die
Kriminalität abrutschen, sollen ihnen die Folgen ihres Handelns rasch
aufgezeigt werden. Das ist ein Bestandteil des ressortübergreifenden
Konzeptes Stopp der Jugendgewalt', das vor allem die Präventionsansätze
intensiviert. Der Ruf nach härteren Strafen für heranwachsende
StraftäterInnen geht fehl, weil damit kriminelle Karrieren' nur
verfestigt würden. Wir setzen uns dafür ein, die Entwicklung von
jugendlichen Gefangenen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu fördern. Statt purer Disziplinarmaßnahmen
stehen dabei erzieherische Konzepte, Bildung und Ausbildung der jungen Menschen
im Mittelpunkt. Deshalb soll auch der Jugendhaftvollzug ausschließlich
in Wohngruppen erfolgen.
Wir wollen mehr Strafgefangene im offenen Vollzug unterbringen. Dabei
können sich Gefangene tagsüber außerhalb der Haftanstalt
bewegen, z.B. um dort zu arbeiten oder eine Ausbildung zu machen. Das verbessert
die Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit. Angepeilt ist eine Quote von
15 Prozent, wobei bestimmte Gruppen wie Gewalt- und Sexualtäter ausgenommen
bleiben. Fortan sollen auch Verurteilte mit einer Gefängnisstrafe von
bis zu 48 Monaten nach einer Risikobeurteilung in den offenen Vollzug gehen
können, bisher lag die Grenze bei 24 Monaten.
Für die Grünen ist klar, dass die Anforderungen an einen humanen
Strafvollzug gewährleistet sein müssen. Deshalb gehen wir die
längst überfällige Sanierung der beiden Gefängnisse
in Bremerhaven und Bremen-Oslebshausen an. Damit sollen die Sicherheit
erhöht werden und die neuen Anforderungen des Strafvollzugs erfüllt
werden. Die Zellen werden etwa um ein Drittel größer, die Toiletten
abgetrennt. Auch werden die Gefängnisse den bundesweit üblichen
Sicherheitsstandards angepasst.
Mit einem neuen Untersuchungshaftvollzugsgesetz, das im Frühjahr
2010 in Kraft tritt, will Bremen Marksteine für eine liberale Untersuchungshaft
setzen: die Besuchsregelung wird besser als in anderen Bundesländern
sein, die Suizidprävention wird gesetzlich vorgeschrieben, auf Wunsch
kann weiterer ärztlicher Rat von außen eingeholt werden und Belehrungen
über die Rechte und Pflichten von Untersuchungsgefangenen haben in
einer für sie verständlichen Form zu erfolgen (z.B. in ihrer Muttersprache,
in leichter Sprache, in Gebärdensprache oder in für blinde Menschen
lesbarer Form).
Mit einer bundesweit einmaligen Arbeitsgruppe "Stalking-Kit"
werden BürgerInnen vor Nachstellungen geschützt. Hierzu arbeiten
Polizei, Justiz und PsychologInnen eng zusammen, um TäterInnen rechtzeitig
von ihren Belästigungen abzubringen, einer Therapie zuzuführen
und schwerere Straftaten zu verhindern. Der überwiegende Teil der Täter
sind Männer und die Mehrzahl der Opfer sind Frauen.'
"Gerichtliche Mediation und außergerichtliche Streitschlichtung"
vom 21. Dezember 2010 (Drs. 17/1598)
Mit meiner Großen Anfrage "Gerichtliche Mediation und außergerichtliche
Streitschlichtung" vom 21. Dezember 2010 (Drs. 17/1598) wollte ich
die Situation von Einsatzmöglichkeiten und Nutzen des Instruments "Mediation"
an Bremer Gerichten ergründen.
Die Antwort des Senats vom 25.1.2011 (Drucksache 17/1628) entwirft ein erstes
recht differenziertes Bild dazu. Lesen Sie hier
die Antwort des Senats (die wie üblich auch meine Fragen wiederholt).
"Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen"
(26.1.2011)
In der Januar-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (26.1.2011) hatten
wir uns erneut mit dem schwierigen und auch emotionalen Thema einer Obduktionspflicht
für Kinder, die vor Vollendung des 6. Lebensjahres aus unklarem Grund
verstorben sind, zu beschäftigen.
Offiziell beschäftigte sich die Debatte mit dem "Zweiten Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen" (Drs. 17/1250)
Lesen Sie hier
den Gesetzentwurf des Senats und hier
meinen Redebeitrag, in dem ich an die Abgeordneten appelliere, der verdachtsunabhängigen
Obduktion zuzustimmen. Der Gesetzentwurf des Senats wurde mit diesem
Änderungsantrag in zweiter Lesung angenommen.
Opfer von seelischer und körperlicher Misshandlung und sexualisierter
Gewaltdelikte schützen und entschädigen
Dringlichkeitsantrag
Nach dem Bekanntwerden zahlreicher Fälle von sexualisierte Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der katholischen Kirche und in Privatschulinternaten
haben wir Grünen zusammen mit unserem Koalitionspartner, der SPD-Fraktion,
einen Dringlichkeitsantrag in die März-Sitzung der Bremischen Bürgerschaft
eingebracht. Darin wird der Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative
anzustoßen, um die Wirksamkeit und Angemessenheit des Strafgesetzbuchs
in verschiedenen Aspekten zu überprüfen. Weiterhin wollen wir
überprüfen lassen, ob das Opferentschädigungsrecht auf den
Personenkreis der vor 1976 Geschädigten erweitert werden kann.
Der Antrag wurde vom Landtag beschlossen.
Lesen Sie hier
den vollständigen Dringlichkeitsantrag