Behindertenpolitik
Inklusion
18.1.2011
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 14. Dezember 2010
Die Situation von Kindern mit Behinderung und von Kindern,
die von Behinderung bedroht sind, liegt mir am Herzen. Deshalb wollte ich
mit dieser Kleinen Anfrage vom Senat erfahren, wie es um die Früherkennung
und Frühförderung von diesen Kindern steht.
Lesen Sie hier
die Antwort des Senats.
Streit um Förderkinder in Bremen
In Bremen hat sich um die angemessene Förderung lernbehinderter Kinder
in Regelschulen ein Streit entwickelt, der gegenwärtig zu Lasten der
behinderten Kinder ausgetragen wird. Ausgehend von fehlenden Plätzen
von lernbehinderten Kindern in Inklusionsklassen in dem Stadtteil Vahr wurde
von der Bildungsbehörde der Verdacht geäußert, Kinder seien
von Sonderschullehrern als lernbehindert klassifiziert und ein sonderpädagogischer
Förderbedarf festgestellt worden, um in den Schulen kleinere Klassen
(17 nichtbehinderte und 5 behinderte Schülerinnen und Schüler)
durchzusetzen. Der Zentralelternbeirat und die Gutachter empören sich,
dass nach Aktenlage der festgestellte Förderbedarf den Kindern abgesprochen
werde, um die Kapazitäten der Schulen hoch zu halten. Beim Wechsel
von der 4. In die 5. Klasse würde der sonderpädagogische Förderbedarf
sich plötzlich in Luft auflösen.
Um eine grundsätzliche Position in diesem Streit bemüht sich mein
Thesenpapier,
mit dem ich auf die Neuausrichtung einer inklusiven Bildung und ihre Konsequenzen
für die Förderdiagnostik verweise. In der Übergangsphase
werde zu stark auf die Reduzierung der Klassenfrequenz abgehoben und nicht
ausreichend der individuelle Rechtsanspruch auf eine angemessene Förderung
unabhängig von der Feststellung einer Behinderung berücksichtigt.
Auf dem Weg zu inklusiver Bildung und Erziehung
September 2010
Das Recht behinderter Schülerinnen und Schüler auf
eine inklusive Erziehung und Bildung ist ein Schwerpunkt meiner Behindertenpolitik
in der Grünen Fraktion. In enger Abstimmung mit unserer bildungspolitischen
Sprecherin Anja Stahmann versuchen wir nun das Schulgesetz praktisch umzusetzen:
Dazu müssen als nächste Schritte der "Entwicklungsplan Inklusion"
beschlossen werden und eine "Inklusionsverordnung" erlassen werden,
die u.a. die Begutachtung, das Schulwahlverfahren und den Anspruch auf sonderpädagogische
Förderung und Schulassistenz regelt. Mir ist dabei besonders wichtig,
dass die Begutachtung nur von einer Stelle erfolgt und das ebenso die Leistungen
nur über das Bildungsressort organisiert werden.
Wer sich für die Details interessiert findet hier
den vollständige "Entwicklungsplan Inklusion" (Entwurf vom
10.6.2010) und hier
eine Zusammenfassung der Empfehlungen (2.6.2010).
Die Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention
mit Sitz am unabhängigen "Deutschen Institut für Menschenrechte"
hat eine wichtige Stellungnahme zu dem Recht auf inklusive Bildung abgegeben.
Diese untermauert meine Position, dass der Anspruch auf inklusive Bildung
sofort und unmittelbar gilt und nicht von den Ländern mit Verweis auf
das Schulgesetz behindert werden darf, die UN-Behindertenrechtskonvention
ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich.
Mit ihrer Stellungnahme verneint die Monitoring-Stelle einen Beschluss des
7. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.11.2009 (AZ 7 B
2763/09). Der hatte entschieden, dass die Vertragsbestimmungen in Artikel
24 des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"
(BRK) derzeit keine innerstaatliche Geltung besitzen, soweit sie den Bereich
des öffentlichen Schulwesens betreffen. Vor Gericht gezogen war eine
junge Frau, die auch weiterhin eine Regelschule besuchen wollte, die aber
gegen ihren Willen einer "Schule für praktisch Bildbare"
zugeordnet worden war.
Hier
finden sie weitere Informationen zum Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofes.
Und
an dieser Stelle können Sie die Stellungnahme der Monitoring-Stelle
nachlesen.
Auch die Kultusminister-Konferenz (KMK) hat sich mit einem Diskussionspapier
zur inklusiven Schulbildung geäußert, das sie bei ihrem Treffen
am 20./21.6.2010 bearbeitet hat. Dieses kann jedoch nur als ein erster Schritt
angesehen werden.
Hier
finden Sie das KMK-Diskussionspapier.
Inklusion: Bremen mit seinem Schulgesetz in Vorreiterrolle
Am 21. Juni haben die Kultusminister in Bremen getagt. Zentrales Thema war die Inklusion an Schulen, also dass Kinder mit und ohne Behinderung alle zur gleichen Schule gehen. Horst Frehe, behindertenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion fordert: "Inklusion muss die Regel sein, nicht die Ausnahme." Mit dem kommenden Schuljahr sind in Bremen alle weiterführenden Schulen zu inklusivem Unterricht verpflichtet.
Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung
"Inklusive Schule dauert", Artikel in der taz bremen vom 3.2.2010
Zwar ist das Bremische Schulgesetz zum Thema Inklusion bundesweit das fortschrittlichste,
was es gibt. Und ab dem neuen Schuljahr sollen nun auch tatsächlich
behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Aber
uns Grünen dauert die Umsetzung insgesamt zu lange. Lesen Sie hier
den vollständigen Zeitungsartikel dazu, erschienen am 3.2.2010 in der
taz bremen.
"Verfahren zur Bewilligung der Schulassistenz und der Sozialpflegerischen
Zusatzkräfte".
Am 29.5. 2009 hatte ich mit meiner Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet, mit der ich einige Fragen zum
"Verfahren zur Bewilligung der Schulassistenz und der Sozialpflegerischen
Zusatzkräfte" geklärt haben wollte. Für eine künftige
Neugestaltung eines inklusiven Bildungssystems erschien mir diese Klärung
notwendig.
Seit dem 18.8.2009 liegt die Antwort des Senats auf unsere elf Fragen vor.
Sie finden sie hier.
Nachmittagsbetreuung für Kinder mit Förderbedarf im Zuge der Umwandlung von Schulen in Ganztagsschulen
Nach der Sicherstellung der Betreuung von Kindern mit Förderbedarf habe ich mich für meine Fraktion in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft am 20. Januar 2009 erkundigt. Den Auszug aus dem Plenarprotokoll dazu finden sie hier.