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27.1.2011 Landtagsdebatte zur Großen Anfrage "Gewalt in der Pflege"
Nachdem die Antwort
des Senats auf die Große Anfrage "Gewalt in der Pflege"
vom 27.9.2010, (Drs. 17/1453) seit dem 2.11.2010 vorlag, haben wir darüber
in der Januarsitzung der Bürgerschaft-Landtag debattiert.
Anhand der Antwort des Senats habe ich festgestellt, dass die verschiedenen
Formen und Facetten von Gewalt in der Pflege zwar eine große und wachsende
Bedeutung haben, aber wenig über Umfang und Bedeutung bekannt ist.
Deshalb sehe ich die Große Anfrage als ersten Aufschlag an, dem Problem
zu Leibe zu rücken: "Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsgesetz
haben wir für die stationären Wohnmöglichkeiten ein gutes
Instrument entwickelt, künftig noch genauer auf eine menschengerechte
Pflege zu achten. Wichtig ist es, dieses auch in die Bereiche ambulanter
und selbstorganisierter Pflegeverhältnisse mit dem nötigen Fingerspitzengefühl
hineinzutragen." mehr...
Lesen Sie hier
meine Rede in der Bürgerschaftsdebatte vom 26. Januar 2011.
Horst Frehes Debattenbeiträge zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz
Auszüge Sitzungsprotokoll der Bürgerschaftssitzung vom 26.8.2010
Wer noch einmal die Original-Debatte in Protokoll-Auszügen der Bremischen
Bürgerschaft nachlesen möchte, findet meine beiden Reden zum Bremischen
Wohn- und Betreuungsgesetz hier.
Gewalt in der Pflege
Antwort des Senats auf die Große Anfrage Gewalt in der Pflege vom
27.9.2010, (Drs. 17/1453) liegt seit dem 2.11.2010 vor.
Der Bremer Senat kann zwar keine exakten Zahlen über gemeldete Fälle
von Gewalt in der Pflege nennen, da die polizeiliche Kriminalstatistik nur
das Merkmal "Misshandlung von Schutzbefohlenen" kennt. Im Jahr
2009 gab es hier acht Opfer im Alter über 60 Jahre.
Nach Einschätzung von Fachleuten entfallen von den bei der Staatsanwaltschaft
Bremen bekannten Fällen von Gewalt in der Pflege etwa die Hälfte
auf stationäre Einrichtungen, die andere Hälfte der Vorkommnisse
fanden im Bereich der ambulanten Pflege und der "Laienpflege"
(z. B. durch Familienangehörige) statt.
Ansonsten liefert die Antwort des Senats eine ausführliche Beschäftigung
mit dem Gewaltbegriff und mit verschiedenen Ursachen für Gewalt. Abschließend
listet der Senat die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote
in Bremen auf.
Lesen Sie hier
die vollständige Antwort des Senats.
Berufskrankheiten: Beweislast umkehren!
Aus dem Landtag vom 11. November 2010
Vor einem Jahr hatte ich zusammen mit meinen Abgeordneten-Kolleginnen Silvia
Schön (Arbeit) und Doris Hoch (Gesundheit) mit einer Aufmerksamkeit
erregenden Veranstaltung das Thema der Anerkennung von Asbestose als Berufskrankheit
aufgegriffen.
Der Nachweis der beruflichen Verursachung ist Voraussetzung für die
Anerkennung von Asbestose und anderen Gesundheitsschädigungen als Berufskrankheit.
Der Nachweis einer berufsbedingten Krankheitsauslösung wird dadurch
erschwert, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen oft erst sehr lange
nach ihrer Verursachung spürbar werden. Dann sind betriebliche Unterlagen
häufig gar nicht mehr oder nur noch unvollständig verfügbar,
weil Firmen nicht mehr in ihrer früheren Form existieren oder Betroffene
durch Orts- und Arbeitgeberwechsel schwer auf sie zugreifen können.
Eine Umkehr der Beweislast und eine im Gesetz festgeschriebene Aufbewahrungspflicht
von mindestens 40 Jahren für Daten über den Umgang mit krebserregenden,
mutations- und regenerationsschädigenden Stoffen würde es Betroffenen
deutlich erleichtern, den Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und deren
berufsbedingten Verursachung nachzuweisen.
Mittlerweile haben unsere verschiedenen Aktivitäten in eine Große
Anfrage und in einen jetzt einstimmig vom Landtag beschlossenen Antrag gemündet.
Lesen Sie hier
meinen vollständigen Debattenbeitrag aus der Bürgerschaftssitzung
vom 11.11.2010 dazu. Hier
finden Sie unseren Antrag vom 28.9.2010 (Drs. 17/1466) und hier
meine Rede in der Bürgerschaft zu diesem Thema.
Gut versorgt zu Hause
Bürgerschaftssitzung (Landtag) vom 10. November 2010
Menschen, die nach einer Operation oder einer sonstigen intensiven Behandlung
aus dem Krankenhaus entlassen werden oder diese Behandlung ambulant ausführen
lassen, sich in ihrem Zuhause aber noch nicht eigenständig selbst versorgen
können, haben Anspruch auf "häusliche Krankenpflege",
also auf eine lückenlose pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung.
Das umfasst Waschen und Anziehen, Einkaufen und Essen machen. Allerdings
besteht ein Anspruch auf diese Leistungen nur dann, wenn ein eigentlich
längerer - und damit teurer - Krankenhausaufenthalt verkürzt oder
vermieden werden kann.
Dieser Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen
in den letzten Jahren nur noch selten gewährt, weil sie mit der Entlassung
auch das Ende der notwendigen Krankenhausbehandlung festlegen und nicht
von einer Verkürzung ausgehen: Daher gilt die Krankenhausbehandlung
mit der Entlassung aus dem Krankenhaus als abgeschlossen, selbst wenn sie
lediglich unterbrochen oder die Gesundheit noch nicht vollständig wiederhergestellt
worden ist und die Menschen sich selbst nicht ausreichend versorgen oder
ihren Haushalt selbstständig führen können.
Diesem Zustand ist die rot-grüne Koalition mit einem am 10.11.2010
mehrheitlich beschlossenen Antrag "Gut versorgt zu Hause", vom
21.6.2010 begegnet.
Diese Versorgungslücke musste durch eine gesetzliche Klarstellung wieder
geschlossen werden!
Lesen Sie hier
unseren rot-grünen Antrag (Drs. 17/1358 vom 21.6.2010) und hier
meinen vollständigen Debattenbeitrag vom 10.11.2010 zu diesem Thema.
Gewalt in der Pflege
Große Anfrage, 27.9.2010, Drs. 17/1453
NDR berichtet über Asbestose-Opfer
Unter dem Titel "Asbestopfer wird allein gelassen" hat das NDR-Fernsehen
unser Engagement für die Bremer ehemaligen Vulkan-Mitarbeiter aufgegriffen,
die an Asbestose erkrankt sind und bis heute darum kämpfen, dass ihre
Krankheit als berufsbedingt anerkannt wird.
Unter diesem
Link kann man den Beitrag "Asbestopfer wird allein gelassen" aus
der Reihe "Menschen und Schlagzeilen" vom 6.10.2010, 21 Uhr in
der NDR-Mediathek noch einmal ansehen.
Das Thema "Gewalt in der Pflege" ist ein gesellschaftliches Tabu.
Angesichts der wachsenden Zahl von Menschen die pflegebedürftig sind
oder werden, ist es dringend geboten, dieses Tabu aufzubrechen und sich
mit Ursachen und Folgen von Gewalt in der Pflege auch politisch auseinanderzusetzen.
Dabei verstehe ich unter dem Begriff "Gewalt" ein Handeln oder
ein Unterlassen oder auch eine Drohung, die grundlegende menschliche Bedürfnisse
beeinträchtigt oder einschränkt oder deren Befriedigung verhindert.
Gewalt lässt sich nicht nur auf eine zielgerichtete körperliche
oder psychische aktive Misshandlung reduzieren. Eine Vielzahl von weiteren
Misshandlungsformen so-wie aktive oder passive Vernachlässigungen gehören
ebenso hierzu.
Lesen Sie hier
meine Große Anfrage zu dem Thema.
Beratungsstelle für von Berufskrankheiten Betroffene einrichten und
Beweislastumkehr im Gesetz verankern
Dringlichkeitsantrag vom 28. September 2010, Drs. 17/1466
Als Lehre aus den großen Schwierigkeiten, die die an Asbestose erkrankten
ehemaligen Vulkan-Mitarbeiter haben, dass ihre Erkrankung als direkte Folge
ihrer Berufstätigkeit anerkannt wird, haben wir jetzt zusammen mit
unserem Koalitionspartner SPD einen Dringlichkeitsantrag in die Bürgerschaft
eingebracht. Wir wollen erreichen, dass es Beratung für Betroffene
nicht nur auf ehrenamtlicher Basis gibt - in Bremen haben etwa 1.600 Erkrankte
bislang keine Anerkennung ihrer Berufskrankheit erreichen können. Außerdem
machen wir uns stark für eine mindestens 40-jährige Aufbewahrungsfrist
für Daten über den Umgang mit krebserregenden, mutations- und
regenerationsschädigenden Stoffen, sowie für die Umkehr der Beweislast.
Das würde im Fall Vulkan bedeuten: Es müsste nachgewiesen werden,
dass NICHT der berufliche Umgang mit Asbestfasern bei den Vulkan-Angestellten
zu Asbestose und anderen Krebserkrankungen geführt hat, falls die Berufsgenossenschaft
die Erkrankung nicht anerkennen wollten.
Lesen Sie hier
unseren gemeinsamen Dringlichkeitsantrag
Aus dem Landtag, 26.8.2010: Bremen Spitze bei der Reform des Heimrechts
In der Bürgerschaftsdebatte um ein verbessertes Bremisches Wohn- und
Betreuungsgesetz am 26.8.2010 haben die rot-grüne Koalition und ich
Wert darauf gelegt, dass für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen
keine Abhängigkeitsverhältnisse entstehen sollen, etwa wenn ihnen
bei schlechter Pflege oder Betreuung als einziger Ausweg bleibt, ihr Wohnumfeld
zu verlassen.
Vielmehr definiert das neue Gesetz die Verpflichtungen der Leistungsanbieter
und Behörden sehr klar. Ich bin der Überzeugung, dass Bremen sich
mit diesem Reformwerk an die Spitze der bisher erlassenen Heim-Nachfolgegesetze
der Länder setzt.
Lesen Sie hier
einen zusammenfassenden Bericht von der Debatte und hier
finden Sie meinen Debattenbeitrag im Protokoll der Bürgerschaftssitzung.
Gut versorgt zu Hause - angemessene Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
Menschen, die nach einer Operation oder einer sonstigen intensiven Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden oder diese Behandlung ambulant ausführen lassen, sich in ihrem Zuhause aber noch nicht eigenständig selbst versorgen können, haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege', also auf eine lückenlose pflegerische und hauswirtschaftli-che Versorgung; das umfasst Waschen und Anziehen, Einkaufen und Essen machen. Al-lerdings besteht ein Anspruch auf diese Leistungen nur dann, wenn ein eigentlich längerer - und damit teurer - Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Hier mehr...
Die Situation von Asbest-Geschädigten in Bremen und Bremerhaven verbessern
Antwort auf die Große Anfrage (Drs. 17/1304 bzw.
Drs. 17/1376) liegt vor
Schon im November 2009 hatten meine Kollegin für Gesundheitspolitik,
Doris Hoch, und ich zu einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Krank
durch Asbest - aber nicht schlimm genug! Wie verhalten sich Berufsgenossenschaften
und Sozialgerichte?" eingeladen.
Eine Folge dieser Veranstaltung war, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner
von der SPD eine große Anfrage an den Senat eingebracht hatten: Die
Situation von Asbest-Geschädigten in Bremen und Bremerhaven verbessern
Jetzt liegt die Antwort des Senats vor. Sie finden Sie hier
Krank durch Asbest - aber nicht schlimm genug! Wie verhalten sich Berufsgenossenschaften
und Sozialgerichte?
Am 6.11.2009 hatten meine Kollegin Doris Hoch, gesundheitspolitische Sprecherin
der grünen Bürgerschaftsfraktion, und ich zu einer Diskussionsveranstaltung
der Fraktion in den Festsaal der Bürgerschaft eingeladen. Es ging um
die Frage, welche Rolle Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte bei der
Anerkennung von Berufskrankheiten einnehmen. Bis heute haben viele ehemalige
Vulkan-Werftarbeiter große Schwierigkeiten durchzusetzen, dass ihre
Erkrankungen etwa an Asbestose als Berufskrankheit anerkannt werden. Deshalb
fordern Doris Hoch und ich für die grüne Bürgerschaftsfraktion
die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet in diesem Fall: Die Berufsgenossenschaft
müsste nachweisen, dass die Asbestosen der früheren Vulkan-Arbeiter
NICHT durch ihre Arbeit mit Asbest ausgelöst worden sind. Den ausführlichen
Bericht zur Veranstaltung sowie einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung
finden Sie hier...