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Sozialpolitik

Gesundheit


27.1.2011 Landtagsdebatte zur Großen Anfrage "Gewalt in der Pflege"

Nachdem die Antwort des Senats auf die Große Anfrage "Gewalt in der Pflege" vom 27.9.2010, (Drs. 17/1453) seit dem 2.11.2010 vorlag, haben wir darüber in der Januarsitzung der Bürgerschaft-Landtag debattiert.
Anhand der Antwort des Senats habe ich festgestellt, dass die verschiedenen Formen und Facetten von Gewalt in der Pflege zwar eine große und wachsende Bedeutung haben, aber wenig über Umfang und Bedeutung bekannt ist. Deshalb sehe ich die Große Anfrage als ersten Aufschlag an, dem Problem zu Leibe zu rücken: "Mit dem neuen Wohn- und Betreuungsgesetz haben wir für die stationären Wohnmöglichkeiten ein gutes Instrument entwickelt, künftig noch genauer auf eine menschengerechte Pflege zu achten. Wichtig ist es, dieses auch in die Bereiche ambulanter und selbstorganisierter Pflegeverhältnisse mit dem nötigen Fingerspitzengefühl hineinzutragen." mehr...
Lesen Sie hier meine Rede in der Bürgerschaftsdebatte vom 26. Januar 2011.


Horst Frehes Debattenbeiträge zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz
Auszüge Sitzungsprotokoll der Bürgerschaftssitzung vom 26.8.2010

Wer noch einmal die Original-Debatte in Protokoll-Auszügen der Bremischen Bürgerschaft nachlesen möchte, findet meine beiden Reden zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz hier.


Gewalt in der Pflege
Antwort des Senats auf die Große Anfrage Gewalt in der Pflege vom 27.9.2010, (Drs. 17/1453) liegt seit dem 2.11.2010 vor.

Der Bremer Senat kann zwar keine exakten Zahlen über gemeldete Fälle von Gewalt in der Pflege nennen, da die polizeiliche Kriminalstatistik nur das Merkmal "Misshandlung von Schutzbefohlenen" kennt. Im Jahr 2009 gab es hier acht Opfer im Alter über 60 Jahre.
Nach Einschätzung von Fachleuten entfallen von den bei der Staatsanwaltschaft Bremen bekannten Fällen von Gewalt in der Pflege etwa die Hälfte auf stationäre Einrichtungen, die andere Hälfte der Vorkommnisse fanden im Bereich der ambulanten Pflege und der "Laienpflege" (z. B. durch Familienangehörige) statt.
Ansonsten liefert die Antwort des Senats eine ausführliche Beschäftigung mit dem Gewaltbegriff und mit verschiedenen Ursachen für Gewalt. Abschließend listet der Senat die vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Bremen auf.
Lesen Sie hier die vollständige Antwort des Senats.

Berufskrankheiten: Beweislast umkehren!
Aus dem Landtag vom 11. November 2010

Vor einem Jahr hatte ich zusammen mit meinen Abgeordneten-Kolleginnen Silvia Schön (Arbeit) und Doris Hoch (Gesundheit) mit einer Aufmerksamkeit erregenden Veranstaltung das Thema der Anerkennung von Asbestose als Berufskrankheit aufgegriffen.
Der Nachweis der beruflichen Verursachung ist Voraussetzung für die Anerkennung von Asbestose und anderen Gesundheitsschädigungen als Berufskrankheit. Der Nachweis einer berufsbedingten Krankheitsauslösung wird dadurch erschwert, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen oft erst sehr lange nach ihrer Verursachung spürbar werden. Dann sind betriebliche Unterlagen häufig gar nicht mehr oder nur noch unvollständig verfügbar, weil Firmen nicht mehr in ihrer früheren Form existieren oder Betroffene durch Orts- und Arbeitgeberwechsel schwer auf sie zugreifen können. Eine Umkehr der Beweislast und eine im Gesetz festgeschriebene Aufbewahrungspflicht von mindestens 40 Jahren für Daten über den Umgang mit krebserregenden, mutations- und regenerationsschädigenden Stoffen würde es Betroffenen deutlich erleichtern, den Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und deren berufsbedingten Verursachung nachzuweisen.
Mittlerweile haben unsere verschiedenen Aktivitäten in eine Große Anfrage und in einen jetzt einstimmig vom Landtag beschlossenen Antrag gemündet.
Lesen Sie hier meinen vollständigen Debattenbeitrag aus der Bürgerschaftssitzung vom 11.11.2010 dazu. Hier finden Sie unseren Antrag vom 28.9.2010 (Drs. 17/1466) und hier meine Rede in der Bürgerschaft zu diesem Thema.

Gut versorgt zu Hause
Bürgerschaftssitzung (Landtag) vom 10. November 2010

Menschen, die nach einer Operation oder einer sonstigen intensiven Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden oder diese Behandlung ambulant ausführen lassen, sich in ihrem Zuhause aber noch nicht eigenständig selbst versorgen können, haben Anspruch auf "häusliche Krankenpflege", also auf eine lückenlose pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung. Das umfasst Waschen und Anziehen, Einkaufen und Essen machen. Allerdings besteht ein Anspruch auf diese Leistungen nur dann, wenn ein eigentlich längerer - und damit teurer - Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.
Dieser Anspruch auf häusliche Krankenpflege wird von den Krankenkassen in den letzten Jahren nur noch selten gewährt, weil sie mit der Entlassung auch das Ende der notwendigen Krankenhausbehandlung festlegen und nicht von einer Verkürzung ausgehen: Daher gilt die Krankenhausbehandlung mit der Entlassung aus dem Krankenhaus als abgeschlossen, selbst wenn sie lediglich unterbrochen oder die Gesundheit noch nicht vollständig wiederhergestellt worden ist und die Menschen sich selbst nicht ausreichend versorgen oder ihren Haushalt selbstständig führen können.
Diesem Zustand ist die rot-grüne Koalition mit einem am 10.11.2010 mehrheitlich beschlossenen Antrag "Gut versorgt zu Hause", vom 21.6.2010 begegnet.
Diese Versorgungslücke musste durch eine gesetzliche Klarstellung wieder geschlossen werden!
Lesen Sie hier unseren rot-grünen Antrag (Drs. 17/1358 vom 21.6.2010) und hier meinen vollständigen Debattenbeitrag vom 10.11.2010 zu diesem Thema.

Gewalt in der Pflege

Große Anfrage, 27.9.2010, Drs. 17/1453


NDR berichtet über Asbestose-Opfer

Unter dem Titel "Asbestopfer wird allein gelassen" hat das NDR-Fernsehen unser Engagement für die Bremer ehemaligen Vulkan-Mitarbeiter aufgegriffen, die an Asbestose erkrankt sind und bis heute darum kämpfen, dass ihre Krankheit als berufsbedingt anerkannt wird.
Unter diesem Link kann man den Beitrag "Asbestopfer wird allein gelassen" aus der Reihe "Menschen und Schlagzeilen" vom 6.10.2010, 21 Uhr in der NDR-Mediathek noch einmal ansehen.

Das Thema "Gewalt in der Pflege" ist ein gesellschaftliches Tabu. Angesichts der wachsenden Zahl von Menschen die pflegebedürftig sind oder werden, ist es dringend geboten, dieses Tabu aufzubrechen und sich mit Ursachen und Folgen von Gewalt in der Pflege auch politisch auseinanderzusetzen.
Dabei verstehe ich unter dem Begriff "Gewalt" ein Handeln oder ein Unterlassen oder auch eine Drohung, die grundlegende menschliche Bedürfnisse beeinträchtigt oder einschränkt oder deren Befriedigung verhindert. Gewalt lässt sich nicht nur auf eine zielgerichtete körperliche oder psychische aktive Misshandlung reduzieren. Eine Vielzahl von weiteren Misshandlungsformen so-wie aktive oder passive Vernachlässigungen gehören ebenso hierzu.
Lesen Sie hier meine Große Anfrage zu dem Thema.


Beratungsstelle für von Berufskrankheiten Betroffene einrichten und Beweislastumkehr im Gesetz verankern

Dringlichkeitsantrag vom 28. September 2010, Drs. 17/1466

Als Lehre aus den großen Schwierigkeiten, die die an Asbestose erkrankten ehemaligen Vulkan-Mitarbeiter haben, dass ihre Erkrankung als direkte Folge ihrer Berufstätigkeit anerkannt wird, haben wir jetzt zusammen mit unserem Koalitionspartner SPD einen Dringlichkeitsantrag in die Bürgerschaft eingebracht. Wir wollen erreichen, dass es Beratung für Betroffene nicht nur auf ehrenamtlicher Basis gibt - in Bremen haben etwa 1.600 Erkrankte bislang keine Anerkennung ihrer Berufskrankheit erreichen können. Außerdem machen wir uns stark für eine mindestens 40-jährige Aufbewahrungsfrist für Daten über den Umgang mit krebserregenden, mutations- und regenerationsschädigenden Stoffen, sowie für die Umkehr der Beweislast. Das würde im Fall Vulkan bedeuten: Es müsste nachgewiesen werden, dass NICHT der berufliche Umgang mit Asbestfasern bei den Vulkan-Angestellten zu Asbestose und anderen Krebserkrankungen geführt hat, falls die Berufsgenossenschaft die Erkrankung nicht anerkennen wollten.
Lesen Sie hier unseren gemeinsamen Dringlichkeitsantrag


Aus dem Landtag, 26.8.2010: Bremen Spitze bei der Reform des Heimrechts

In der Bürgerschaftsdebatte um ein verbessertes Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz am 26.8.2010 haben die rot-grüne Koalition und ich Wert darauf gelegt, dass für Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen keine Abhängigkeitsverhältnisse entstehen sollen, etwa wenn ihnen bei schlechter Pflege oder Betreuung als einziger Ausweg bleibt, ihr Wohnumfeld zu verlassen.
Vielmehr definiert das neue Gesetz die Verpflichtungen der Leistungsanbieter und Behörden sehr klar. Ich bin der Überzeugung, dass Bremen sich mit diesem Reformwerk an die Spitze der bisher erlassenen Heim-Nachfolgegesetze der Länder setzt.
Lesen Sie hier einen zusammenfassenden Bericht von der Debatte und hier finden Sie meinen Debattenbeitrag im Protokoll der Bürgerschaftssitzung.


Gut versorgt zu Hause - angemessene Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt

Menschen, die nach einer Operation oder einer sonstigen intensiven Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden oder diese Behandlung ambulant ausführen lassen, sich in ihrem Zuhause aber noch nicht eigenständig selbst versorgen können, haben Anspruch auf ‚häusliche Krankenpflege', also auf eine lückenlose pflegerische und hauswirtschaftli-che Versorgung; das umfasst Waschen und Anziehen, Einkaufen und Essen machen. Al-lerdings besteht ein Anspruch auf diese Leistungen nur dann, wenn ein eigentlich längerer - und damit teurer - Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Hier mehr...


Die Situation von Asbest-Geschädigten in Bremen und Bremerhaven verbessern

Antwort auf die Große Anfrage (Drs. 17/1304 bzw. Drs. 17/1376) liegt vor

Schon im November 2009 hatten meine Kollegin für Gesundheitspolitik, Doris Hoch, und ich zu einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel "Krank durch Asbest - aber nicht schlimm genug! Wie verhalten sich Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte?" eingeladen.
Eine Folge dieser Veranstaltung war, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner von der SPD eine große Anfrage an den Senat eingebracht hatten: Die Situation von Asbest-Geschädigten in Bremen und Bremerhaven verbessern
Jetzt liegt die Antwort des Senats vor. Sie finden Sie hier…


Krank durch Asbest - aber nicht schlimm genug! Wie verhalten sich Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte?

Am 6.11.2009 hatten meine Kollegin Doris Hoch, gesundheitspolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion, und ich zu einer Diskussionsveranstaltung der Fraktion in den Festsaal der Bürgerschaft eingeladen. Es ging um die Frage, welche Rolle Berufsgenossenschaften und Sozialgerichte bei der Anerkennung von Berufskrankheiten einnehmen. Bis heute haben viele ehemalige Vulkan-Werftarbeiter große Schwierigkeiten durchzusetzen, dass ihre Erkrankungen etwa an Asbestose als Berufskrankheit anerkannt werden. Deshalb fordern Doris Hoch und ich für die grüne Bürgerschaftsfraktion die Umkehr der Beweislast. Das bedeutet in diesem Fall: Die Berufsgenossenschaft müsste nachweisen, dass die Asbestosen der früheren Vulkan-Arbeiter NICHT durch ihre Arbeit mit Asbest ausgelöst worden sind. Den ausführlichen Bericht zur Veranstaltung sowie einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung finden Sie hier...

 

 

 


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