Strafvollzug | Recht und Demokratie |
Rechtspolitik
Recht und Demokratie
20.4.2011
Jehovas Zeugen werden keine Körperschaft öffentlichen Rechts
Das kommt nicht häufig vor: Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt
den Gesetzesantrag des Senats zur Anerkennung von Jehovas Zeugen als Religionsgemeinschaft
mit einem Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft ab. Wir
haben im Rechtsausschuss eine umfangreiche Anhörung zu der Praxis der
Religionsausübung der Zeugen Jehovas durchgeführt, die zahlreiche
Verstöße gegen verfassungsrechtlich garantierte Schutzrechte
ihrer Mitglieder und ehemaligen Mitglieder zu Tage gefördert hat. Am
gravierendsten waren für mich die Schilderungen von Prof. Iko Huppertz
von der Kinderklinik im Klinikum Mitte und von Dr. Burkhard Hofmann als
Anästhesist im DRK-Krankenhaus Bremen zu den Schwierigkeiten mit der
Bluttransfusion von Kindern und Erwachsenen. Ich habe mich daher sehr intensiv
dafür eingesetzt, dass den Zeugen Jehovas kein privilegierter Status
als Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen wird. Das hätte
zur Folge gehabt, dass sie einen Anspruch auf Förderung eigener Kindergärten
und Schulen, die Einziehung der Körperschaftssteuer durch den Staat
usw. gehabt hätten. Auf mein Betreiben und des meines Fraktionskollegen
Frank Willmann haben wir im Rechtsausschuss und in der letzten Sitzung der
Bürgerschaft eine Mehrheit für die Ablehnung des Gesetzentwurfes
hergestellt. Das Finde ich einen schönen Erfolg, obwohl ich schon erboste
Briefe und Mails von Jehovas Zeugen erhalten habe.
Das Protokoll
der Anhörung und den
Bericht des Rechtsausschusses mit Antrag kann man hier herunterladen
6.4.2011: Rechtzeitige Beweissicherung bei Vergewaltigungen
Anlässlich eines Freispruches in einem Strafverfahrens wegen Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen habe ich diese Frage in der Fragestunde der Bürgerschaft gestellt. Die Frage wurde dann von Doris Hoch vorgetragen. Sobald das Protokoll über die Antwort da ist, werde ich es hier einstellen.
Bei Ausbildungspreis-Vergabe kein Forum für Hetze gegen Hartz-IV-BezieherInnen bieten
Der Unternehmensverband AGA will dem emeritierten Bremer
Professor Gunnar Heinsohn bei der Verleihung des Ausbildungspreises 2010
in der Stadtwaage die Möglichkeit geben, seine umstrittenen Thesen
zu Hartz-IV-BezieherInnen mit einem Festvortrag zu verbreiten. Die Grünen
fordern den Verband auf, seine Entscheidung zu überdenken. Dazu erklärt
der sozialpolitische Sprecher Horst Frehe: "So jemanden lädt man
nicht zur Verleihung eines Ausbildungspreises ein. Heinsohns Thesen haben
einen biologistischen Ton. Sie wirken auf mich menschenverachtend. Auch
Unternehmen haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Dazu gehört
sicherlich nicht, der Hetze gegen Hartz-IV-Beziehende ein Forum zu geben.
Wir appellieren an den AGA, Heinsohn auszuladen."