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Rechtspolitik

Recht und Demokratie

 
20.4.2011
Jehovas Zeugen werden keine Körperschaft öffentlichen Rechts

Das kommt nicht häufig vor: Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Gesetzesantrag des Senats zur Anerkennung von Jehovas Zeugen als Religionsgemeinschaft mit einem Status als öffentlich-rechtliche Körperschaft ab. Wir haben im Rechtsausschuss eine umfangreiche Anhörung zu der Praxis der Religionsausübung der Zeugen Jehovas durchgeführt, die zahlreiche Verstöße gegen verfassungsrechtlich garantierte Schutzrechte ihrer Mitglieder und ehemaligen Mitglieder zu Tage gefördert hat. Am gravierendsten waren für mich die Schilderungen von Prof. Iko Huppertz von der Kinderklinik im Klinikum Mitte und von Dr. Burkhard Hofmann als Anästhesist im DRK-Krankenhaus Bremen zu den Schwierigkeiten mit der Bluttransfusion von Kindern und Erwachsenen. Ich habe mich daher sehr intensiv dafür eingesetzt, dass den Zeugen Jehovas kein privilegierter Status als Körperschaft öffentlichen Rechts verliehen wird. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie einen Anspruch auf Förderung eigener Kindergärten und Schulen, die Einziehung der Körperschaftssteuer durch den Staat usw. gehabt hätten. Auf mein Betreiben und des meines Fraktionskollegen Frank Willmann haben wir im Rechtsausschuss und in der letzten Sitzung der Bürgerschaft eine Mehrheit für die Ablehnung des Gesetzentwurfes hergestellt. Das Finde ich einen schönen Erfolg, obwohl ich schon erboste Briefe und Mails von Jehovas Zeugen erhalten habe.
Das Protokoll der Anhörung und den Bericht des Rechtsausschusses mit Antrag kann man hier herunterladen

 

6.4.2011: Rechtzeitige Beweissicherung bei Vergewaltigungen

Anlässlich eines Freispruches in einem Strafverfahrens wegen Vergewaltigung aus Mangel an Beweisen habe ich diese Frage in der Fragestunde der Bürgerschaft gestellt. Die Frage wurde dann von Doris Hoch vorgetragen. Sobald das Protokoll über die Antwort da ist, werde ich es hier einstellen.

 

Bei Ausbildungspreis-Vergabe kein Forum für Hetze gegen Hartz-IV-BezieherInnen bieten

Der Unternehmensverband AGA will dem emeritierten Bremer Professor Gunnar Heinsohn bei der Verleihung des Ausbildungspreises 2010 in der Stadtwaage die Möglichkeit geben, seine umstrittenen Thesen zu Hartz-IV-BezieherInnen mit einem Festvortrag zu verbreiten. Die Grünen fordern den Verband auf, seine Entscheidung zu überdenken. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher Horst Frehe: "So jemanden lädt man nicht zur Verleihung eines Ausbildungspreises ein. Heinsohns Thesen haben einen biologistischen Ton. Sie wirken auf mich menschenverachtend. Auch Unternehmen haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Dazu gehört sicherlich nicht, der Hetze gegen Hartz-IV-Beziehende ein Forum zu geben. Wir appellieren an den AGA, Heinsohn auszuladen."

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