Behindertenpolitik
Für Menschen mit Behinderungen wollen die Grünen die selbstbestimmte
Teilhabe an der Gesellschaft erreichen. Die selbstbestimmte Teilhabe setzt
die volle Einbeziehung und den Ausgleich von Nachteilen voraus. Neben der
Beseitigung von Barrieren und Diskriminierungen wollen wir, dass jede und
jeder die Hilfen erhält, die sie oder er benötigt. Wir wollen
Menschen mit Behinderungen weitere individuelle Wahlmöglichkeiten eröffnen.
Mit grüner Regierungsbeteiligung vollzieht Bremen den Schritt von
der Integration zur Inklusion. Behinderte Kinder erhalten fortan die
Frühförderung in allen Kitas, in denen das möglich ist. Die
Hilfe kommt fortan zum Kind und nicht umgekehrt. Heilpädagogische und
medizinisch-rehabilitative Maßnahmen werden in den Kindergartenalltag
eingebunden. Alle Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sind inklusiv
organisiert, d.h. sie halten die Förderung vor, die ein behindertes
Kind benötigt und organisiert diese Förderung im ganz normalen
Kindergartenalltag.
Bildung spielt eine Schlüsselrolle für die Chancen eines jeden
Menschen. Dem Bildungssystem kommt daher eine wichtige Rolle zu, um die
persönliche Entwicklung und soziale Einbindung von Kindern mit Behinderungen
sicherzustellen. Wir Grüne wollen, dass der gemeinsame Unterricht
zur Regel wird. Die Inklusion ist jetzt im neuen Schulgesetz festgeschrieben.
Damit übernimmt Bremen bundesweit eine Vorreiterrolle. Das Umfeld und
die Arbeit in einer Schule können so umgestaltet werden, dass kein
Kind mehr ausgesondert wird. Die Förderzentren werden nach und nach
aufgelöst. An den allgemeinen Schulen werden Zentren für unterstützende
Pädagogik eingerichtet, die die Förderung an den allgemeinen Schulen
organisieren. Gleichzeitig sind sie der Ort, an dem sich behinderte SchülerInnen
mit vergleichbarer Beeinträchtigung treffen und Erfahrungen untereinander
austauschen können. Sonderpädagogische Förderung und Schulassistenz
sind als Rechtsanspruch geregelt und stehen allen behinderten SchülerInnen
in dem benötigten Umfang zur Verfügung. Das alltägliche Miteinander
von Kindern mit und ohne Behinderungen führt von klein auf zu mehr
gegenseitigem Verständnis und macht die gleichberechtigte Anerkennung
zum Regelfall. Die Kinder lernen: Es ist normal, verschieden zu sein.
Mobil sein zu können, ist ein Grundbedürfnis. Daher haben wir
dafür gesorgt, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel (Busse
und Straßenbahnen), aber auch das künftig eingeführte S-Bahn-System
vollständig barrierefrei sind. Für diejenigen, die wegen ihrer
Behinderung oder wegen ihres Rollstuhles dennoch nicht ohne Begleitung den
öffentlichen Nahverkehr nutzen können, haben wir den Fahrdienst
für Behinderte verbessert und die Einkommensgrenzen angehoben, damit
ihn auch Menschen mit einem Arbeitseinkommen ohne Eigenbeitrag nutzen können.
Im Alltag stoßen behinderte Menschen immer wieder auf Barrieren. Mit
der neuen Landesbauordnung wollen wir dafür sorgen, dass bauliche
Barrieren künftig vermieden werden. Dadurch sollen mehr Wohnungen
für Menschen im Rollstuhl geschaffen, neue Gaststätten zugänglich
gemacht und Hotels zu mehr barrierefreien Zimmern verpflichtet werden. Um
die Umsetzung zu verbessern, haben wir für Behindertenverbände
ein Verbandsklagerecht in allen Fragen der Barrierefreiheit in der Landesbauordnung
geschaffen. Auch im öffentlichen Raum gibt es noch viel zu tun, um
die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dafür setzen wir uns ein.
Der Übergang von der Schule in den Beruf oder von der Werkstatt
für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt
vielen behinderten Menschen schwer. Dazu haben wir drei Projekte durchgesetzt,
die dieses unterstützen sollen: Mit dem Projekt "Budget für
Arbeit" werden Sozialleistungen für Werkstattbeschäftigte
so gebündelt und ergänzt, dass sie trotz ihrer erheblichen Leistungsminderung
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt ausüben können; mit der "Unterstützten
Beschäftigung" wollen wir behinderten SchulabgängerInnen,
die nicht ausbildungsfähig sind, den direkten Weg zu einer Beschäftigung
und einem Training am Arbeitsplatz eröffnen; mit dem Projekt "Job-Budget"
wird die berufliche Vorbereitung, die Arbeitsplatzsuche und die Unterstützung
am Arbeitsplatz für Menschen aus der Werkstatt für behinderte
Menschen organisiert. Mit diesen drei Projekten wollen wir die Arbeitsmarktchancen
von behinderten Menschen mit schweren Beeinträchtigungen deutlich verbessern.
Gleichzeitig wird mit einem Förderprogramm die Einstellung behinderter
Menschen in den öffentlichen Dienst gefördert.
Mit der Verbesserung der Finanzierung der Beratungsstellen für
behinderte Menschen soll ihre Interessenwahrnehmung - insbesondere bei der
Umsetzung des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen" der Vereinten Nationen - erreicht werden. Mit einer
besseren personellen Ausstattung wird er Landesbehindertenbeauftragte in
seiner Arbeit unterstützt.
Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe
Am 21.10.2009 frisch eingereicht habe ich zusammen mit meiner Kollegin
Silvia Schön und meiner Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
diese Kleine Anfrage. Auf die Antwort werden wir nun eine Weile warten müssen.
Sobald sie eingetroffen ist, wird sie hier zu finden sein.
mehr...
"Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe" - Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage vom 21. Oktober, Drucksache 17/1072 liegt vor
Seit Ende letzten Jahres liegt eine ausführliche Antwort des Senats
auf meine Kleine Anfrage "Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe"
vom 21. Oktober 2009 vor. In seiner zehn Seiten lange Antwort stellt der
Senat fest, "...dass viele Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen und stattdessen die Ausgleichsabgabe
zahlen. Diese Beobachtung ist für die vergangenen zwei Jahre sowohl
bundesweit als auch im Lande Bremen feststellbar." Deshalb plane das
Integrationsamt, "den hohen Stand der Ausgleichsabgabemittel abzubauen
und dabei auch neue Ideen und Ansätze umzusetzen." Nachfolgend
listet der Senat das "Bremer Arbeitsmarktprogramm", das eine Laufzeit
vom 1.3.2009 bis 28.2.2011 hat, das "sog. Werkstattkonzept, das auf
dem Bundesprogramm Job 4000 beruht", die "Beauftragung der Integrationsfachdienste"
und die Einstellung von "Integrationsberatern" als Maßnahmen
auf.
Außerdem will der Senat prüfen, ob auch in Bremen Modellprojekte
"Budget für Arbeit", orientiert an denen in Rheinland-Pfalz
und Niedersachsen, eingeführt werden sollen.
Welche Möglichkeiten der Senat sieht, das aus Bundesmitteln finanzierte
Projekt "Job-Budget" auszuweiten und weitere Details dazu finden
Sie hier
in der vollständigen Antwort des Senats...
Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes
hier...
Behindertengleichstellungsrecht
Textsammlung mit Einführungen
Herausgegeben von Horst Frehe und Prof. Dr. Felix Welti
im Auftrag des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit e.V. (BKB)
2010, 996 S., brosch., mit CD-ROM, 29, €, ISBN 978-3-8329-5221-1
(Flyer dazu hier...)
Behindertenbeauftragter wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz
verankert!
Die rotgrüne Koalition hat ein wichtiges Anliegen ihres Regierungsprogramms, den Landesbehindertenbeauftragten im Bremer Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) zu verankern, wahr gemacht. In dieser Landtagssitzung wird voraussichtlich mit der Unterstützung aller Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft entschieden, dass der Behindertenbeauftragte auf Vorschlag des Präsidenten von der Bürgerschaft für 6 Jahre gewählt wird. Horst Frehe - behindertenpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion - ist es wichtig, dass der Landesbehindertenbeauftragte bei der Bremischen Bürgerschaft angesiedelt und in seiner Amtsführung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. "Ich habe daher mit meinem Kollegen von der SPD noch einen entsprechenden Änderungsantrag in den Rechtsausschuss eingebracht, um die Unabhängigkeit klar zu stellen. Damit haben wir den Vorschlag des Senats noch etwas besser gemacht!" sagt Horst Frehe. Da alle Fraktionen im Rechtsausschuss diesem geänderten Vorschlag zugestimmt haben, geht Horst Frehe davon aus, dass das Gesetz so in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen wird.
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